Todesfahrer zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht – Schöffengericht – Bernkastel-Kues hat am 23.01.2015 den Autofahrer, der anlässlich des Bernkasteler Weinfestes 2014 mit seinem Fahrzeug mit zwei Fußgängern kollidiert war, zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Zugleich wurde ihm der Führerschein entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung von einem Jahr und 2 Monaten festgesetzt.

Der 22 Jahre alte Angeklagte, der mit Freunden das Weinfest besucht hatte, hatte sich gegen 04.30 Uhr zu einem Bekannten auf den Weg nach Lieser gemacht. Obwohl er stark alkoholisiert war fuhr er mit seinem PKW mit einer Geschwindigkeit von zumindest 50 km/h aus Richtung Kreissparkasse kommend in Richtung Brückenkopf/Kreisverkehr Kues. Trotz des Weinfestes und der zahlreichen – zum Teil stark alkoholisierten – Passanten war dieser Verkehrsbereich nicht mehr gesperrt.

In einer leichten Rechtskurve verlor der Angeklagte infolge seiner Alkoholisierung die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet auf den links neben der Gegenfahrbahn befindlichen Bürgersteig, auf welchem sich zu diesem Zeitpunkt zwei Fußgänger aufhielten, welche sich ihrerseits nach dem Besuch des Weinfestes auf dem Heimweg befanden. Das Fahrzeug des Angeklagten erfasste sodann diese Personen. Die zum Tatzeitpunkt 32-jährige Frau wurde etwa 20 Meter durch die Luft geschleudert und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf. Sie erlitt so schwere Verletzungen, unter anderem einen 8 cm langen Schädelbruch, dass sie etwa anderthalb Stunden nach dem Unfall verstarb. Die Verstorbene hinterließ eine 7-jährige Tochter, welche nunmehr bei den Großeltern aufwächst. Der ebenfalls getroffene Mann erlitt schwere Prellungen und Schürfwunden, seine Verletzungen sind folgenlos ausgeheilt.

Der Angeklagte entfernte sich anschließend mit seinem Fahrzeug von der Unfallstelle, ohne zuvor Feststellungen zu seiner Person sowie seiner Beteiligung am Unfallgeschehen ermöglicht zu haben. Dabei führte er sein Fahrzeug so, dass zwei weitere Passanten im Bereich des Kreisels sowie zwei Polizeibeamte, welche ihn in Lieser kontrollieren wollten, sich durch Sprünge zur Seite in Sicherheit bringen mussten, um einer weiteren Kollision zu entgehen.

Der Angeklagte konnte noch in den Vormittagsstunden des 07.09.2014 als Täter ermittelt werden, er befand sich seitdem bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde nach der Urteilsverkündung außer Vollzug gesetzt. Der Angeklagte hat auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil bereits verzichtet, ebenso die Staatsanwaltschaft Trier.

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