Verfassungsrechtler: Ruhegeld für Hofmann-Göttig willkürlich Nach SWR-Recherchen fließt Ruhegehalt an scheidenden Koblenzer OB aus dessen Zeit als Staatssekretär seit Jahren unrechtmäßig

Mainz (ots) – Die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Kurt Beck hat den damaligen Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig offenbar in unrechtmäßiger Weise in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das haben SWR-Recherchen ergeben.

Hofmann-Göttig war fast 20 Jahre Staatssekretär für Kultur. Im Mai 2010 trat er sein Amt als Oberbürgermeister von Koblenz an. Nur wenige Tage davor war er in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis sagte dem SWR, um jemanden in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, bedürfe es eines sachlichen Grundes. Da sei die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht eindeutig. Ein sachlicher Grund sei etwa, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherren und Beamten gestört sei. Das sei hier aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.

Laut Battis liegt deshalb ein Missbrauch und ein Verstoß gegen das Gesetz vor. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat finanzielle Folgen: Nach SWR-Recherchen bekommt Hofmann-Göttig zusätzlich zum OB-Gehalt im Schnitt 1.500 Euro monatlich Ruhegehalt aus seiner Zeit als Staatssekretär. Joachim Hofmann-Göttig wollte sich dazu nicht äußern und verwies an die Staatskanzlei. Diese erklärte, die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei ordnungsgemäß nach dem Beamtengesetz erfolgt. Die Initiative, Hofmann-Göttig in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sei von der Landesregierung ausgegangen.

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