Zwei Minderjährige liefern sich mit geklauten Autos eine Verfolgungsjagd mit der Polizei

Morbach-Wederath. Am vergangenen Samstag,  dem 25.02.2017, kam es in den frühen Morgenstunden – gegen 02:00 Uhr –  zu einer Nachfahrt auf der B 327/B 50 in der Gemarkung Morbach-Wederath zum Flughafen Hahn, um zwei PKW zu stellen, die vor einer Polizeikontrolle geflüchtet sind.

Einer Funkstreife der Polizeiinspektion Morbach fiel im Rahmen der Streifenfahrt  zwei PKW , ein Audi und ein VW, beides hochwertige Fahrzeuge, die die B 327 in Höhe der Gemarkung Morbach-Wederath in Fahrtrichtung Flughafen Hahn/Simmern befuhren,  auf. Diese sollten aufgrund festgestellter Unregelmäßigkeiten im Fahrverhalten und an den amtlichen Kennzeichen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.

Einem Kontrollversuch entzogen sich beide PKW unmittelbar durch eine Flucht unter Missachtung der Anhaltezeichen, auch mit Sondersignal,  wobei bei der Flucht sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren und  bestehende Verkehrsregeln vollkommen außer Acht gelassen wurden. Bei der Nachfahrt mit Sondersignal in Richtung Flughafen Hahn, überschritten die beiden PKW‘s die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach deutlich, überholten waghalsig und riskant, gefährdeten dabei fortlaufend andere Verkehrsteilnehmer extrem.

Eines der Fahrzeuge konnte an/in der Abfahrt Büchenbeuren/Hahn Flughafen gestoppt werden, um die Gefährdungslagen für etwaige weitere Verkehrsteilnehmer  zu unterbinden und der halsbrecherischen Flucht ein Ende zu setzen. Bei diesem Anhaltevorgang kam es zur Kollision zwischen dem flüchtenden VW-PKW und dem  Streifenwagen der Polizei Morbach, wobei erheblicher Sachschaden an beiden Fahrzeugen entstand.

Bei der nachfolgenden Überprüfung/Festnahme der Fahrzeuginsassen verletzte sich ein Polizeibeamter und musste im Krankenhaus Simmern versorgt werden. Das andere Fahrzeug, Audi-PKW konnte durch unterstützende Polizeistreifenwagen der  Polizeiwache Hahn und Polizeiinspektion  Simmern nachträglich festgestellt, die Insassen überprüft/kontrolliert  und festgenommen werden.

Beide Fahrer der zuvor geflüchteten PKW‘s waren minderjährig, nicht im Besitz gültiger Fahrerlaubnis und  hatten sich die beiden Autos, die nicht zugelassen waren, zuvor gestohlen. Beide Minderjährige müssen sich nun wegen Diebstahl, unbefugter Gebrauch von Autos, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Gefährdung des Straßenverkehrs und dem Verkehrsunfall mit einem Polizeifahrzeug verantworten.

Die Polizei bittet in einem Zeugenaufruf darum, dass sich Zeugen des Geschehens, die möglicherweise durch das Fahrverhalten der beiden Verantwortlichen in Gefahr gerieten, sich bei der Polizei in Morbach oder jeder anderen Polizeidienststelle melden.

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