Der Volkstrauertag – Die Geschichte eines Gedenktages

Soldatenfriedhof Bad Bodendorf
Anmerkung zum Foto: Der Soldatenfriedhof Bad Bodendorf – Symbolstätte am Volkstrauertag… Foto: © Hans-Peter Meyer

Der Volkstrauertag wurde durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Vorschlag seines bayerischen Landesverbandes zum Gedenken an die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Nicht “befohlene” Trauer war das Motiv, sondern das Setzen eines nicht übersehbaren Zeichens der Solidarität derjenigen, die keinen Verlust zu beklagen hatten, mit den Hinterbliebenen der Gefallenen. Die erste offizielle Feierstunde fand 1922 im Deutschen Reichstag in Berlin statt. Der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe hielt eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede, in der er einer feindseligen Umwelt den Gedanken an Versöhnung und Verständigung gegenüberstellte. Ein Komitee, dem von den großen Glaubensgemeinschaften bis zum jüdischen Frauenbund vielerlei Verbände angehörten, erreichte unter Federführung des Volksbundes, dass der Volkstrauertag in den meisten Ländern des Reiches gemeinsam, nämlich am Sonntag Reminiscere, dem fünften Sonntag vor Ostern, begangen wurde.

1934 bestimmten die nationalsozialistischen Machthaber durch ein Gesetz den Volkstrauertag zum Staatsfeiertag und benannten ihn “Heldengedenktag”. Die Träger waren bis 1945 die Wehrmacht und die NSDAP. Die Richtlinien über Inhalt und Ausführung erließ der Reichspropagandaminister. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Volkstrauertag erneut vom Volksbund eingeführt und 1950 erstmals neben vielen regionalen Veranstaltungen mit einer Feierstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages begangen. Nach einer Übereinkunft zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den großen Glaubensgemeinschaften wurde der Termin auf den vorletzten Sonntag im Kirchenjahr (evangelisch) bzw. den 33. Sonntag im Jahreskreis (katholisch) verlegt. Durch Landesgesetze ist der Tag geschützt. Der Volksbund versteht diesen Gedenktag auch mit zunehmendem Abstand vom Krieg als einen Tag der Trauer. Der Volkstrauertag ist aber auch zu einem Tag der Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden geworden.

Der Volksbund betreut heute im Auftrag der Bundesregierung die Gräber von etwa Zwei Millionen Kriegstoten auf über 827 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten. Er wird dabei unterstützt von mehr als einer Million Mitgliedern und Förderern sowie der Bundesregierung. Das Leitwort ist: Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden. Im Rahmen der Gedenkveranstaltungen aus Anlass des Volkstrauertages wird unter dem Begriff „Totengedenken“ immer wieder die nachfolgende Formulierung gewählt:

Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg,
an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.

Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben,
der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.

Wir gedenken derer,
die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten,
einer anderen Rasse zugerechnet wurden oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.

Wir gedenken derer,
die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben,
und derer, die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.

Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage,
um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung,
um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte,
die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.

Wir gedenken heute auch derer,
die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind.

Wir trauern mit den Müttern und mit allen, die Leid tragen um die Toten.
Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der Welt.

Worte – die angesichts der zahlreichen kriegerischen Konflikte in der ganzen Welt – an Aktualität nie verlieren.

Verfasser: © Hans-Peter Meyer

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