Oberstaatsanwalt lehnt Öffentlichkeitsfahndung nach Frauenmörder und Vergewaltiger ab

„Es könnten zu viele unbrauchbare Hinweise eingehen, die den Fahndungserfolg behindern“

So sah der Gesuchte 2008 aus. (Fotoquelle: SWR)
So sah der Gesuchte 2008 aus. (Fotoquelle: SWR)

Diez/Frankental. Bereits am 7. Juni 2016 ist ein zu lebenslänglicher Haft verurteilter Frauenmörder und Vergewaltiger auf der Flucht. Der Verurteilte ist 47 Jahre alt und bei einem sogenannten “begleiteten Ausgang” in der Stadt Limburg seinem Begleiter abgehauen. Der Mann verbüßt im Diezer Gefängnis eine lebenslange Haftstrafe. Es war sein erster „Ausflug“ seit seiner Inhaftierung in der JVA Diez im Jahre 2000.

Erst Tage nach einem Medienbericht über diesen Fall hat die zuständigen Staatsanwaltschaft in Frankenthal den Ausbruch bestätigt. Auch der rheinland-pfälzischen Justizminister Herbtert Mertin (FDP) hat erst fünf Tage nach der Flucht des Frauenmörders von dem Fall erfahren.

Der leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber gab erst am 15. Juni 2016 folgende Pressemitteilung heraus:

Zitat-Anfang: Nach der Flucht des Verurteilten wurde sofort ein Haftbefehl erlassen. Ferner wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, welche durch die Polizei erledigt werden. Hierbei wurde u. a. Ermittlungen im näheren Umfeld des Verurteilten durchgeführt. Von einer Öffentlichkeitsfahndung wurde in Übereinstimmung mit den Fahndungsstellen der Polizei bislang abgesehen, um die Ermittlungen im Umfeld möglichst unbemerkt und effektiv durchführen zu können. Zudem besitzt der Verurteilte keinerlei persönliche Merkmale, die eine Wiedererkennung erleichtern würden, so dass zudem die Gefahr bestand, dass die eingeleiteten spezifischen Fahndungsmaßnahmen durch zahlreiche unbrauchbare Hinweise aus der Bevölkerung behindern werden könnten. Über Einzelheiten der Fahndung sowie den Stand der Ermittlungen können keine weiteren Auskünfte gegeben werden, um den Fahndungserfolg nicht zu beeinträchtigen. Zitat-Ende“

EAZ-Kommentar:

Nach unserer Meinung verharmlost die Presserklärung diesen Fall. Viel mehr klingt der Inhalt wie die  Entschuldigungserklärung eines Oberstaatsanwaltes.  Wir bedanken uns beim SWR, dass wir dieses Foto des Verurteilten veröffentlichen können. Das Bild stammt aus einer SWR-Dokumentation von 2008. Der Gesuchte muß also nicht mehr zwangsläufig genau so aussehen wie auf dem Bild.

 

 

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