82-jähriger Kinderschänder nur zu 33 Monaten Haft verurteilt

Trier. Die 3. Große Strafkammer am Landgericht Trier hat am Mittwoch, 29.03.2017 das Urteil gegen einen 82-jährigen Mann verkündet. Der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern in weiteren 14 Fällen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 82-jährige Angeklagte stammt aus der Umgebung von Bitburg. Ihm wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom Januar bis Ende August 2005 bei insgesamt 35 Gelegenheiten seine Enkelin, die sich infolge der Berufstätigkeit beider Elternteile in seinem Haushalt aufhielt, während des gemeinsamen Fernsehschauens sexuell motiviert unsittlich berührt zu haben. Das Kind war zum damaligen Zeitpunkt zehn Jahre alt. Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde im vergangenen Jahr bereits verhandelt, die Verhandlung jedoch sodann ausgesetzt, da ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit eingeholt werden musste.

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