Alkoholisierte Radfahrer riskieren Auto-Führerschein

Wer als Fahrradfahrer stark alkoholisiert im Straßenverkehr angetroffen wird, riskiert seinen Autoführerschein, warnen die Fahreignungs-Experten von DEKRA. Fällt der Radler mit einem Alkoholpegel von 1,6 Promille oder mehr auf, kommt eine medizinisch-psychologische Untersuchung auf ihn zu. Um die Zeit des Führerscheinentzugs kurz zu halten, ist rasches Handeln nötig.

Wenn die Wies’n-, Wasen-, Weinfestsaison dazu verführt, sich das eine oder andere Glas mehr zu genehmigen, kommt mancher auf die Idee, für die Heimfahrt in alkoholisiertem Zustand auf das Fahrrad umzusteigen, um seinen Führerschein nicht in Gefahr zu bringen. Dies ist jedoch keine gute Idee, denn auch Fahrradfahrer, die stark alkoholisiert im Straßenverkehr angetroffen werden, bringen wie Autofahrer damit ihren Auto-Führerschein in Gefahr.

Ein Alkoholpegel von 1,6 Promille oder mehr hat einen Strafbefehl und eine Geldstrafe zur Folge, die durchaus ein Monatsgehalt betragen kann. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde verlangt dann regelmäßig ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Eignung des Betroffenen für die Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen. Schließt der Betroffene diese Untersuchung nicht erfolgreich ab, ist der Führerschein erst einmal weg.

Das Fatale bei alkoholisierten Radfahrern ist, dass sich die Führerscheinstelle oft erst relativ spät, manchmal sogar erst ein bis zwei Jahre nach der Alkoholkontrolle beim Betroffenen meldet und ihn sehr kurzfristig zur medizinisch-psychologischen Untersuchung auffordert“, sagt Schulz-Ruckriegel. „Das ist für viele jedoch eine zu kurze Zeit, um sich auf die Begutachtung vorzubereiten. Damit verschlechtern sich die Erfolgschancen.

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