Wegen Geldnot Schwiegermutter erdrosselt

Trier. Am 18.02.2016 beginnt vor der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht Trier ein neuer Mordprozess. Den beiden Angeklagten, einem in Konz lebenden Paar im Alter von 41 und 37 Jahren, wird vorgeworfen, in der Nacht vom 31.07. auf den 01.08.2015 in Konz einen Wohnungseinbruchsdiebstahl in das Anwesen des späteren Opfers, durchgeführt zu haben, um ihre bestehenden Geldsorgen zu lösen. Dabei soll der Angeklagte den Einbruch vor Ort alleine durchgeführt haben, während seine Partnerin, die ebenfalls Angeklagte, die für die Tat notwendigen Informationen geliefert haben soll, da es sich bei dem Opfer um ihre ehemalige Schwiegermutter handelte. Daher soll sie über die örtlichen Gegebenheiten und die Gewohnheiten des Opfers informiert gewesen sein. Darüber hinaus soll ihr bekannt gewesen sein, dass sich im Anwesen zur damaligen Zeit regelmäßig größere Bargeldbeträge in einem Tresor befanden.

Bei der Tatausführung soll der Angeklagte jedoch von dem späteren Opfer überrascht worden sein. Deshalb soll er sich spontan zur Tötung entschlossen haben, um sich vor Entdeckung zu schützen und um dem Tatplan, Wertgegenstände zu entwenden, weiter nachgehen zu können. Der Angeklagte  soll sein Opfer daher überwältigt und erdrosselt haben. Der Angeklagte befindet sich wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seit dem 21.08.2015 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Während die Angeklagte bislang nur einmal wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ist ihr angeklagter Partner seit Ende 1990 in regelmäßigen Abständen – unter anderem einschlägig – strafrechtlich in Erscheinung getreten.

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