Wie viel Unrecht muss Ex-Verwaltungsangestellter noch ertragen?

Einseitige Ermittlungen und abgesprochene unwahre Zeugenaussagen. Leserbrief zum TV-Artikel vom 15.03.2017: „Untreueprozess in der VG Bernkastel-Kues: „Da gingen die Alarmglocken an“.“
Als interessierter Beobachter des gesamten Straf- und vo rherigen Arbeitsrechtsverfahrens komme ich nicht umhin, diese zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit gegen diesen rechtschaffenden Mann und Familienvater aufzuzeigen, der nun schon im sechsten Jahr für sein Recht kämpft. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden etliche Zeugen befragt, überwiegend aus dem Lager der VG Bernkastel-Kues. Aussagen wie „weiß ich nicht (mehr)“, „kann sein“, „ist durchaus denkbar“, „kann man nicht ausschließen“, „ das haben wir nicht geprüft“, „ die Möglichkeit bestand“, „das übersteigt meine Kompetenz“ usw. waren an der Tagesordnung. Der reinste Hohn.

Dazu nach jedem Verhandlungstag die teilweise unsachlichen und einseitigen Presseberichte, egal von wem sie letztendlich stammen. Für den unbedarften Leser stand nach dem ersten Verhandlungstag schon der Schuldige fest. Hat denn so ein erfahrener Vorsitzender Richter mit einer an sich guten Verfahrensführung im Benehmen mit seiner Kammer noch immer nicht diesen Behördenklüngel durchschaut? Er und seine Richter-Kollegin haben doch sehr kritische Fragen gestellt und keine plausiblen Antworten von den Zeugen erhalten. Das besagt doch alles. Auch an die beiden Schöffen sei hier appelliert. Bei den wenigen Fragen des Staatsanwaltes hatten ich und andere Beobachter den Eindruck, dass er noch immer nicht die Zusammenhänge richtig kennt, vor allem im Hinblick auf Kassensystematik und Abrechnungsvorgänge. Dazu kommt seine fahrige Vortragsweise in Verbindung mit den Fallakten. Ich glaube, dass er im Nachhinein nicht wieder Anklage erheben würde.

Die Frage nach fehlendem Geld – sofern es denn überhaupt fehlt – konnte nach fast sechs Jahren bis jetzt nicht geklärt und bewiesen werden. Diese Tatsache war auch in einem arbeitsrechtlichen Parallelverfahren richtigerweise gewürdigt worden; die Klage der VG BKS wurde nämlich in 1. und 2. Instanz abgewiesen. Wenn auch Arbeitsrecht und Strafverfahren getrennt zu verhandeln sind, müsste diese Tatsache, welche den gleichen Hintergrund hat, bei normalem Rechtsempfinden doch mehr Berücksichtigung finden. Aber nein. Immer und immer wieder erzählen die Zeugen die abgedroschenen, haltlosen und wiederholt vom Angeklagten widerlegten Behauptungen, die lediglich das heillose Chaos im Umgang mit der Buchführung und Steuergeldern innerhalb der VG BKS mehr als deutlich wiederspiegeln. Ich glaube immer noch an Gerechtigkeit und an Freispruch.

Sonja Griebler, Zeltingen-Rachtig

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