Zu „Kommunalhaushalte in Rheinland-Pfalz nahezu ausgeglichen“

(„Zweitbestes Ergebnis der letzten 27 Jahre“)

Wiederholt falsche Darstellung der Landesregierung zu den Kommunalfinanzen.

Die Aussage, dass die Kommunen im Jahr 2016 mit dem „zweitbesten Ergebnis der letzten 27 Jahre“ ihre Haushalte nahezu ausgeglichen abschließen werden, ist schon ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Nicht nur, dass man den Zeitraum auf 27 Jahre ausdehnt, damit die Ministerin,  in einer konjunkturstarken Zeit, ein positives Ergebnis verkünden kann, sondern auch die Tatsache, dass nur die „landespositiven“ Merkmale verkündet werden, schreit zum Himmel!
Der Anstieg beruht in erster Linie in Mehreinnahmen bei den Steuern und nachhaltigen Bemühungen der Kommunen. Nach dem Kommunalbericht des Rechnungshofes 2016 sind im Zeitraum 2014 – 2015 die Gewerbesteuer um 8,4 %, die Einkommenssteuer um 14 %, die Grundsteuer um 3,7 % und die Umsatzsteuer um 18,1 % angestiegen. Die Verbesserungen sind außerdem auf erheblich erhöhte Bundeszuschüsse zurückzuführen. Neben den erwähnten Leistungen für Unterbringung und Integration der Flüchtlinge, wurden auch die Kosten der Grundsicherung übernommen. Dazu gibt es vom Bund weitere Mittel aus der Umsatzsteuer, die jedoch Rheinland – Pfalz nicht bzw. nur zum Teil weiterleitet. Ca. 240 Millionen Euro behält das Land für sich, obwohl diese Mittel den Kreisen (Integration) sowie den Kommunen zustehen. Das führt dann dazu, dass für 2017 die Kreise ihre Umlage um 1 % im Schnitt erhöhen mussten und die Kommunen wieder zusätzlich belasten.
Tatsächlich stiegen die Liquiditätskredite der Kommunen auf mittlerweile 7,4 Milliarden € an, von 2.200 Kommunen haben immer noch rund 1700 einen Fehlbetrag im Haushalt (2015 = 330 Mill. €). 12,3 Milliarden Schulden haben die Kommunen zur Zeit, die auch noch weiter steigen.
Ich frage mich wieso man seitens einer Ministerin bzw. des Finanzministeriums die Öffentlichkeit immer für dumm verkaufen will. Richtig ist an dem Bericht nur, dass ein geringer positiver Trend zu erkennen ist, dies aber nur wegen den Anstrengungen der Kommunen selbst und nicht vom Land.
Vom Verfassungsgerichtshof wurde der Kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz im Jahr 2012, mindestens seit dem Jahr 2007 (das sind erst 10 Jahre, keine 27), als verfassungswidrig erklärt. Zu dem leichten Anstieg der Investitionsausgaben im Jahr 2016 ist anzumerken, dass diese im Jahr 2015 unter dem Niveau des Jahres 1990 (und damit vor 27 Jahren! ), lagen.

Jochen Seifert, Kempenich

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