Der Fall VG Bernkastel-Kues gegen ehemaligen Mitarbeiter Erich Klassen

Bundesarbeitsgericht lehnt Beschwerde ab – Ulf Hangert kommt um Aufklärung nicht herum

Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat die Beschwerde von Erich Klassen abgelehnt. Der aufgrund einer Verdachtskündigung arbeitslos gewordene ehemalige Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hatte Beschwerde eingelegt gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Landesarbeitsgericht. In der Begründung des BAG heißt es, die Grundsatzfrage, deren Klärung Erich Klassen gewünscht hatte, könne nicht fallübergreifend mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Das BAG führt weiter aus, es sei unter der Gesamtwürdigung aller Umstände im Einzelfall zu prüfen, welche rechtlichen Vorgaben verletzt wurden, welchem Zweck diese dienen und wie schwerwiegend die Rechtsverletzung ist.

Was auf den ersten Blick wie ein Punktgewinn für VG-Bürgermeister Ulf Hangert klingt, könnte jetzt zum Bumerang für ihn werden. Denn der vom BAG angemahnten Gesamtwürdigung des Einzelfalls und aller bekannten Umstände widmet sich aktuell das Landesarbeitsgericht.

Und es widmet sich der Aufklärung mit der gebotenen Gründlichkeit: Es geht um das Schicksal eines Mitarbeiters der Verbandsgemeinde, der bis zur Verdachtskündigung – eine ohnehin umstrittene Maßnahme – seiner Behörde über 40 treu gedient hatte. Und es geht um eine Schadenersatzforderung, deren Höhe die Familie Klassen in den Ruin treiben würde. Derzeit beziffern Hangerts Mannen den angeblich entstandenen Schaden auf rund 116.500 Euro, vor Monaten betrug die Summe noch 184.000 Euro. Geschasst worden war Erich Klassen im Herbst 2011 wegen einer angeblich von ihm entwendeten Summe von rund 1.570 Euro. Die Aussage von Richter Dr. Klemens Dörner am 19. Februar 2015 verwundert daher niemanden. „Wir wollen das ganz genau wissen“, hatte er angekündigt. Seine Kammer habe über einen Schadenersatz zu befinden, der Posten für Posten substantiiert zu beweisen sei. Eigentlich sei er es von Behörden auch gewohnt, dass jeder generierte  Euro und jeder Cent exakt belegt werden könne. Das fordert Dörner nun ein. Im Raum stehen weiter die alten Fragen, die Klassens Anwälte Dr. Margit Bastgen und Michael Mies immer wieder stellen:

– Warum wurde keine Beweisaufnahme durchgeführt?
– Warum ist selbst der hinzugezogene Gutachter nicht voll davon überzeugt, dass die Gemeindekasse sicher gegen Manipulationen war?
– Warum hat Ulf Hangert seine Pflicht als Behördenleiter verletzt, eine gesetzeskonforme Kassenführung anzuordnen, zu gewährleisten und zu prüfen?
– Dient Erich Klassen lediglich als Sündenbock einer Verwaltung, die noch im 21. Jahrhundert mit Bargeld statt mit Überweisungen hantiert?
– Warum sind die Unregelmäßigkeiten in der Gemeindekasse (an manchen Tagen war sogar mehr Geld in der Kasse als nach den Belegen eingenommen wurden) seit dem Jahr 2002 keinem aufgefallen?

Vor dem Landesarbeitsgericht hatte Hangerts Anwalt am 19. Februar 2015 bereits eingeräumt, dass es der Verbandsgemeinde womöglich nicht gelingen werde, den von ihr verlangten Schadensersatz nachzuweisen. Für Steuerzahler bleibt es ein Rätsel, wie die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues über Jahre derart gewissenlos mit Steuergeldern umgehen konnte. Und warum der Behördenleiter nicht zur Verantwortung gezogen wird.

Kommentar:
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand…
… sagt der Volksmund. Bleibt es dabei, oder wird Richter Dr. Klemens Dörner der Erste sein, der auch vor Gericht „Tacheles redet“ und die fragwürdige Liste fehlender Einzelbeträge, die Erich Klassen angeblich aus der Gemeindekasse abgegriffen hat, akribisch überprüft? Es wäre dem Mann zu wünschen, der trotz widrigster Umstände seit Jahren nicht müde wird, für sein Recht zu kämpfen, dass die ihm unterstellten Taten zumindest bewiesen werden müssen. Genau dies wird Ulf Hangert  womöglich nicht gelingen – sagt nicht irgendwer, sondern sein Anwalt.

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