FFH-Bewirtschaftungsplanentwurf „Eifelmaare“ offengelegt

Meerfeld. Aktuell informierte sich Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord am Meerfelder Maar zum Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Eifelmaare“ im Rahmen der Offenlage des FFH-Bewirtschaftungsplanentwurfs. Als Obere Naturschutzbehörde stellt die SGD Nord Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete nach dem Landesnaturschutzgesetz auf und koordiniert die Umsetzung von Natura 2000-Maßnahmen. Das FFH-Gebiet „Eifelmaare“ ist 1.200 Hektar groß. Hier wurden im Jahr 2016 insgesamt 33 Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von rund 55.000 Euro im Rahmen der Biotopbetreuung durchgeführt.

„Das FFH-Gebiet „Eifelmaare“ bietet wichtige Lebensräume für zahlreiche heimische Tier- und Pflanzenarten. Europaweit sind viele Arten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Mit gezielten Maßnahmen wird der wertvolle Lebensraum der Maare erhalten und verbessert. Durch die Biotopbetreuung wird ein Beitrag zur Pflege der historischen Kulturlandschaft geleistet, was sich auch positiv auf einen ökologischen Tourismus in der Region auswirkt, “ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

v.l.n.r. Dr. Axel Schmidt, Annika Iannone (beide SGD Nord), Birger Führ (Biotopbetreuer), SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann, Eugen Weiler, Bürgermeister der OG Meersfeld, Dennis Junk, Bürgermeister der VG Wittlich-Land, Romina Jakobs (Untere Naturschutzbehörde Bernkastel-Wittlich), Dr. Roland Pietsch (SGD Nord)

Dr. Kleemann informierte sich zu den durchgeführten Maßnahmen am Meerfelder Maar im Rahmen der Biotopbetreuung. Dazu zählen Mahd, Beweidung, Entbuschung, Gehölzpflege und Mulchen. So wirken regelmäßige Entbuschung und Gehölzpflege sowie Mahd und Beweidung durch eine Wanderschäferherde der Verbuschung von Magerrasen und artenreichen Mähwiesen entgegen. Zudem wurden bereits Nadelholzbestände entfernt und zu Wiesen-Lebensräumen umgewandelt. Langfristig sollen alle Koniferen- Bestände an den Maarhängen in Laubwald und zu einem kleinen Teil in Grünland umgewandelt werden. Als Obere Naturschutzbehörde ist die SGD Nord für die Organisation von Biotopflegemaßnahmen verantwortlich. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Biotopbetreuung erfolgt ebenfalls durch die SGD Nord.

Das Meerfelder Maar ist das größte Maar der Eifel und liegt im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Hier leben seltene Arten wie die Herbst-Mosaikjungfer (Libelle), das Große Mausohr (Fledermaus) und der Neuntöter (Vogel). Seit 1985 ist es als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im Jahr 2005 wurde es mit weiteren Teilgebieten als FFH-Gebiet „5807-302 Eifelmaare“ in die NATURA 2000 Gebietskulisse aufgenommen. Teile der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Vulkaneifel gehören zum FFH-Gebiet Eifelmaare.

In der eindrucksvoll vom Vulkanismus geprägten Südlichen Vulkaneifel gehören die Eifelmaare mit einem Alter von etwa 10.000 bis 30.000 Jahren zu den jüngsten vulkanischen Formen. Durch Gasexplosionen entstanden kreisförmig-ovale Krater, umgeben von flachen Tuffwällen, die sich später mit Wasser füllten. Das Pulvermaar gilt als tiefster natürlicher See Deutschlands. Das Dürre Maar und das Strohner Märchen mit bis zu 12 Meter mächtigen Torfschichten zählen zu den Trockenmaare, die durch Verlandung entstanden.

Zum Hintergrund:
Der Bewirtschaftungsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und Handlungsleitlinie. Er soll Klarheit über den Zustand der maßgeblichen Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten geben und besteht aus einem Grundlagen- und einem Maßnahmenteil. Darin wird beschrieben, welche Arten und Lebensraumtypen den besonderen ökologischen Wert des Gebietes ausmachen, welche Erhaltungsziele für das Gebiet gelten und welche Maßnahmen notwendig sind, um für die Arten und Lebensräume einen günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Bewirtschaftungspläne werden von der Oberen Naturschutzbehörde im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern und unter Beteiligung der Betroffenen festgelegt.
Der Bewirtschaftungsplan-Entwurf für das FFH-Gebiet „Eifelmaare“ kann zusammen mit weiteren Bewirtschaftungsplänen in digitaler Form bis zum 21. April 2017 bei der SGD Nord sowie im Internet unter http://www.naturschutz.rlp.de/?q=node/283 und bei den jeweiligen Kreisverwaltungen eingesehen werden. Nach Auswertung von eingehenden Stellungnahmen werden die Bewirtschaftungspläne endgültig im Internet veröffentlicht. Weitere Infos unter www.sgdnord.rlp.de.

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