Klaus Weber-Kadner ist neuer Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wittlich (einschließlich Stadtteile)

Neuordnung der Schiedsamtsbezirke der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

v.l.n.r.: Vorne: Joachim Rodenkirch, Klaus Weber-Kadner, Ingrid Luther, Dennis Junk; Mitte: Ilse Marina Schürmann, Renate Ambrosius, Markus Lautwein; Hinten: Günter Kaufmann, Maria Marx, Reinhold Lautwein
v.l.n.r.: Vorne: Joachim Rodenkirch, Klaus Weber-Kadner, Ingrid Luther, Dennis Junk; Mitte: Ilse Marina Schürmann, Renate Ambrosius, Markus Lautwein; Hinten: Günter Kaufmann, Maria Marx, Reinhold Lautwein

Wittlich. Am 16.01.2015 wurde Klaus Weber-Kadner zum neuen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wittlich-Stadt und damit zum Nachfolger des leider viel zu früh verstorbenen früheren Schiedsmanns der Stadt Wittlich, Günther Thomas, ernannt. Sein Vertreter ist Egbert Pauly, der seit Mai 2014 Schiedsmann des Schiedsamtsbezirk Kröv mit den Gemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Hontheim, Kinderbeuern, Kinheim, Kröv, Reil und Wilwerscheid ist. Zugleich gab es mehrere Änderungen der Schiedspersonen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, wo die Schiedsamtsbezirke umstrukturiert wurden.

Schiedsmann des neuen Schiedsamtsbezirks Altrich mit den Gemeinden Altrich, Esch, Klausen, Osann-Monzel, Platten, Rivenich, Salmtal und Sehlem ist Günter Kaufmann, dessen Amtszeit verlängert wurde. Sein Vertreter ist Klaus Weber-Kadner. Schiedsmann des neuen Schiedsamtsbezirks Binsfeld mit den Gemeinden Arenrath, Binsfeld, Bruch, Dierscheid, Dodenburg, Dreis, Gladbach, Heckenmünster, Heidweiler, Hetzerath, Landscheid und Niersbach ist Markus Lautwein, dessen Amtszeit verlängert wurde. Seine Vertreterin ist Ilse Marina Schürmann, die zugleich Schiedsfrau des neuen Schiedsamtsbezirks Manderscheid ist. Zu diesem Schiedsamtsbezirk gehören die Gemeinden Bergweiler, Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisenschmitt, Gipperath, Greimerath, Großlittgen, Hasborn, Hupperath, Karl, Laufeld, Manderscheid, Meerfeld, Minderlittgen, Musweiler, Niederöfflingen, Niederscheidweiler, Oberöfflingen, Oberscheidweiler, Pantenburg, Plein, Schladt, Schwarzenborn und Wallscheid. Ilse Marina Schürmann wird von Markus Lautwein vertreten.

Als Schiedspersonen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ausgeschieden sind Renate Ambrosius und Reinhold Lautwein. In einer Feierstunde wünschte die Direktorin des Amtsgerichts Wittlich, Ingrid Luther, den verabschiedeten Schiedspersonen Renate Ambrosius und Reinhold Lautwein für die Zukunft alles Gute und dankte ihnen für die engagierte, verlässliche und kompetente Wahrnehmung dieses Ehrenamtes, mit dem sie wesentlich zum Rechtsfrieden in ihren Schiedsamtsbezirken beigetragen haben. Diesem Dank schloss sich auch Dennis Junk, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, an und würdigte ebenfalls den ehrenamtlichen Einsatz der Schiedspersonen.

Anschließend vereidigte Direktorin des Amtsgerichts Luther feierlich Klaus Weber-Kadner als neuen Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Wittlich einschließlich Stadtteile und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit viel Erfolg und allzeit ein glückliches Händchen bei den Konfliktschlichtungen. Auch Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich, schloss sich diesen Wünschen an und betonte, dass Weber-Kadner über die Parteigrenzen hinaus hohes Ansehen genießt und einvernehmlich vom Stadtrat als neuer Schiedsmann der Stadt Wittlich vorgeschlagen wurde.
Direktorin des Amtsgerichts Ingrid Luther überreichte auch den drei Schiedspersonen der neuen Schiedsamtsbezirke der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Ilse Marina Schürmann, Günter Kaufmann und Markus Lautwein neue Ernennungsurkunden und dankte ihnen für die bisher geleistete ehrenamtliche Schlichtertätigkeit im Allgemeinwohl. Maria Marx, Vorsitzende der Trierer Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, schloss sich den guten Wünschen an.

Hintergrund:
Die Anschriften der Schiedspersonen für die einzelnen Schieds-amtsbezirke finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Wittlich (www.agwil.mjv.rlp.de) unter Service / Außergerichtliche Streitschlichtung – Schiedspersonen. Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung unverzichtbar. In dieses wichtige Ehrenbeamtenverhältnis werden nur Personen berufen, die mindestens 30 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats von der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von fünf Jahren ernannt.

Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt. Ihre Bedeutung wurde durch die Einführung des Landesschlichtungsgesetzes im Dezember 2008 verstärkt, da seitdem Klagen in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen grundsätzlich nur noch möglich sind, wenn die Parteien sich vorher an eine Schlichtungsstelle, also insbesondere eine Schiedsperson gewandt haben, die bei einer Einigung einen Vergleich protokolliert. Sollte die Streitschlichtung nicht gelingen, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt, die Voraussetzung für eine zulässige Klage vor dem Amtsgericht ist.

Für Konfliktbeteiligte ist Schlichten meist vorteilhafter als Richten. Bei der Schlichtung kann den Interessen aller Beteiligten gedient werden, beim Richten ist in der Regel zumindest einer – zumindest teilweise – der Verlierer. Beim Schlichten können auch die hinter dem eigentlichen Konflikt stehenden Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden, während richterliche Entscheidungen nur die Rechtslage berücksichtigen können, die aber nicht zwingend alle Interessen der Beteiligten abbildet. So kann eine einvernehmliche Streitschlichtung auch wesentlich umfangreicher und nachhaltiger zur Befriedung der Beteiligten beitragen als ein Richterspruch, durch den nur der gerade aktuelle Konfliktpunkt geregelt werden kann.

Streitschlichter – insbesondere die ehrenamtlich tätigen rheinland-pfälzischen Schiedspersonen –  helfen daher im Interesse aller Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktschlichtung und der Wiederherstellung des sozialen Friedens und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen