Vollsperrung der Karrstraße in Wittlich

Wittlich. Von Montag, 09. April, bis voraussichtlich Samstag, 21. April, werden die Gebäude in der Karrstraße Nummer 22 und 24 abgebrochen. Die Karrstraße muss dazu auf Höhe dieser Gebäude aus Sicherheitsgründen voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Untere Kordel“, „Mittlere Kordel“ und „Obere Kordel“. Aufgrund des erhöhten Fahrzeugverkehrs in diesen Straßen wird im Bereich „Mittlere Kordel“ bis „Zur Schweiz“ sowie in den folgenden Kurvenbereichen Haltverbot angeordnet. Von der Straße „Zur Schweiz“ bis zur Straße „Obere Kordel“ wird Einbahnstraße in Fahrtrichtung „Obere Kordel“ eingerichtet.

Der Teil der Karrstraße, der oberhalb der Arbeitsstelle liegt, wird für den Verkehr geöffnet. Dieser Bereich gehört weiterhin zur Zone eingeschränktes Haltverbot, das heißt es darf dort nur gehalten und nicht geparkt werden. Der Parkplatz Karrstraße ist wie gewohnt zu erreichen. Die Nutzer des Parkplatzes müssen jedoch über die „Mittlere Kordel“ abfahren, da die Einbahnstraßenregelung der Karrstraße bis zur Arbeitsstelle bestehen bleibt. Für Fußgänger bleibt die Karrstraße passierbar. Die Stadtverwaltung Wittlich bittet die Verkehrsteilnehmer, die mit der Vollsperrung zusammenhängenden Änderungen in der Verkehrsführung und -regelung zu beachten und durch vorausschauendes, vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zum zügigen und unfallfreien Ablauf der Arbeiten beizutragen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen