Gerichtsverhandlung zum Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel

Briedel. Die Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH, hatte der Struktur-und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Antragsunterlagen zum Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel Kilometer 89,85 in der Gemarkung Zell/Briedel vorgelegt. Dafür hatte die SGD Nord als Obere Wasserbehörde am 15.03.2016 den notwendigen Planfeststellungsbeschluss nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt. Gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss haben sechs Grundstückseigentümer und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. Vergangene Woche wurde vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt.

Gegenstand der Erörterung war, ob die SGD Nord im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren beispielsweise auch für die Genehmigung der Hafenpromenade oder den Parkplatz zuständig sei. Es wurde darüber hinaus erörtert, ob ein Fachbeitrag zum Verschlechertungsverbot nach der der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bezüglich der Anbindung des Hafens an die Mosel erforderlich ist. Das Gericht hatte auch Bedenken, ob eine Erschließung des Sportboothafens sichergestellt sei und ob die im Rahmen der Flurbereinigung geschaffenen Wirtschaftswege in die Planung des Hafens hätten einbezogen werden dürfen. Die SGD Nord hat diese Fragestellungen aufgegriffen und zwei neue Nebenbestimmungen zu Protokoll gegeben. Diese beinhalten, dass das Inkrafttreten des Planfeststellungsbeschluss von zwei Bedingungen abhängig gemacht wird. Zum einen soll im Bebauungsplan die Zufahrtsstraße festgelegt und zum anderen die Widmung der Wirtschaftswege aufgehoben werden. Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung für Anfang Juni angekündigt. Zum Hintergrund: Die Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH, hatte der SGD Nord Antragsunterlagen zum Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel Kilometer 89,85 in der Gemarkung Zell/ Briedel vorgelegt. Geplant ist ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel. Außerdem sollen eine Hafenpromenade mit einer Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen. An dem komplexen Genehmigungsverfahren für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss waren verschiedene Stellen innerhalb der SGD Nord sowie anerkannte Naturschutzverbände, Träger Öffentlicher Belange und weiter Behörden beteiligt.

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