Weihnachtszeit ist auch Betrügerzeit

Mit der Mentalität gerade bei Weihnachtsangeboten durch Interneteinkäufe finanzielle Schnäppchen zu machen, nimmt auch  die Gefahr extrem zu, Opfer von Betrügern zu werden. So laufen bei der Polizei Idar-Oberstein vermehrt Strafanzeigen ein, bei denen die Anzeiger entsprechend zuvor hereingefallen waren. Vielfach ließe sich aber durch ein klein wenig mehr an Aufmerksamkeit solche Serientaten vermeiden, so die Polizei. Betrüger setzen in der Regel darauf, Angebote auf Verkaufsplattformen einzustellen, bei denen der Käufer in finanzielle Vorlage treten muss, später die bezahlte Ware aber nicht verschickt wird. Die Polizei Idar-Oberstein warnt zum wiederholten Male eindringlich davor, sich auf solche „Geschäftsmodelle“, die sie als „russisches Roulette“ bezeichnet, einzulassen.

Insbesondere sollte man sich im Falle eines Internetkaufs vorher über den Verkäufer eingehend informieren, ehe man Hunderte von Euro in der Hoffnung, die in Vorlage bezahlte Ware auch tatsächlich zu erhalten, überweist. Der Versuch, anschließend wieder an sein Geld zu kommen, ist in der Regel zum Scheitern verurteilt. Besonders dann, wenn das Geld ins Ausland abgeflossen ist. Eine IBAN-Nr., die nicht mit DE beginnt, geht immer ins Ausland – egal, welche deutsche Adresse sich der vermeintlich deutsche Verkäufer zugelegt hat. Und dann wird es extrem schwierig für Polizei- und Staatsanwaltschaft. „Gerade Geldzahlungen, aber auch Warenversand, von und nach Großbritannien und in frühere Ostblockländer, sind fast zu 100 % verloren, wenn Betrüger dahinterstecken“, so Kriminalhauptkommissar Schönweiler von der Polizei Idar-Oberstein. „Die britische Polizei hat sich vor Jahren für überlastet erklärt und bearbeitet polizeiliche, über Interpol ersuchte Ermittlungsschritte der deutschen Polizei nur noch bei einer Schadenssumme ab 5.000 Euro“, so der erfahrene Kriminalist.

Exemplarisch für die erfolgreiche Tätermasche schildert die Polizei Idar-Oberstein die Bestellung eines iPhone 5s in einer Versteigerung, die aber auch als Sofortkauf für 250 Euro ausgewiesen war. Der zunächst Mitbietende wollte das Smartphone aber sofort – und handelte sogar den ursprünglichen Sofort-Kaufpreis auf 210 Euro herunter. Damit hatte er sich aber lediglich seinen eigenen Schaden minimiert. Das Geld ist weg, den bekannten Serientäter erwarten demnächst weitere Strafverfahren. Die Polizei Idar-Oberstein hat durch rasche Initiative mit staatsanwaltschaftlicher Begleitung immerhin verhindern können, dass der Beschuldigte weitere betrügerisch erlangte Gelder abheben konnte. Die kontoführende Bank hatte das Konto nach einem Vorausfax der Polizei eingefroren – und so weitere Geschädigte erfolgreich schützen können…

Nicht ganz gelang dies bei einer betrügerischen Firma in Schwerin/Mecklenburg-Vorpommern. Diese hatte mit einem gestylten Internetauftritt noch billiger als billig Elektronikwaren wie Farbfernseher, Smartphones u. ä. angeboten – und eine Auslieferung nach Vorkasse über 1.716 Euro angekündigt. Ausgeliefert wurde aber ebenso wenig wie bei anderen Geschädigten, wie dies die Polizei Idar-Oberstein fast erwartungsgemäß bei der unverzüglichen Vorprüfung feststellen musste. Der Schaden bewegt sich im deutlich sechsstelligen Bereich, das Geld ist vom Beschuldigten jedenfalls abgehoben worden, der Täter verschwunden.

Die Polizeiinspektion Idar-Oberstein rät dringend, Anbieter und Angebote sehr kritisch zu beleuchten, indem man sich das Bewertungsprofil des Anbieters, das Datum seines Erstauftritts, seine bisherigen Verkäufe und seine Geschäftsadresse im Internet anschaut. Beide Geschädigten der letzten beiden Tage hätten dann erkannt, dass die 100 % Positivbewertung im ersten Fall von Verkäufern stammte, die vom Täter in Vorkasse Bestellungen erfahren hatten. Da war der Internetauftritt der betrügerischen Firma etwas cleverer: die sich über Gewerbeamt und Finanzamt sogar einen Geschäftssitz incl. Steuerident-Nr. eintragen ließ. Mit Blick auf die Geschäftsadresse über das Internet hätte man aber dennoch erkennen können, dass es sich um ein 8-stöckiges, rein Wohnzwecken dienendes Wohnhaus handelte. Von der Polizei empfohlene vorherige Anrufe an Adressen in der Nachbarschaft von solchen „Geschäftsadressen“ hätte erst recht zur Vorsicht mahnen müssen – sie gab es dort nicht…

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