Diese Mini-Entlastung reicht uns nicht!

BdSt kritisiert die Steuersenkungspläne der Bundesregierung

Nur ein paar Euro mehr werden die Bürger im kommenden Jahr netto in der Tasche haben. „Das ist uns zu wenig!“, kritisiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, den Beschluss des Bundeskabinetts. „In Wahrheit handelt es sich auch nicht um Steuersenkungen, sondern um pures Verfassungsrecht.“ Denn der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag regelmäßig anzupassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Bei den historisch guten Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen ist ein mutigerer Entlastungsschritt drin! „Vor allem der Abbau des leidigen Solidaritätszuschlags würde die Bürger endlich spürbar entlasten.“

Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet: Ein lediger Steuerzahler mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro wird im kommenden Jahr voraussichtlich 55 Euro weniger Steuern zahlen – im Jahr 2018 noch einmal  81 Euro weniger. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern kommt in diesem Fall auf eine Entlastung von 126 Euro im Jahr 2017 und ein zusätzliches Plus von 144 Euro im Jahr 2018. Bei vielen Arbeitnehmern wird die Entlastung sogar noch geringer ausfallen: Ab dem kommenden Jahr zahlen sie Sozialversicherungsbeiträge auf ein höheres Einkommen. Die Anhebung der Bemessungsgrenzen hat das Bundeskabinett heute ebenfalls beschlossen. „Für unsere Leistungsträger gibt es unterm Strich fast keine Entlastung“, resümiert Holznagel.

Immerhin soll das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und auch die ungerechte kalte Progression erfassen. Dann würde die Entlastung bereits auf der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2017 stehen. In den Vorjahren hatte der Gesetzgeber die erforderlichen Anpassungen so spät vorgenommen, dass die Steuererleichterung erst Mitte des Jahres bei den Bürgern ankam. Zudem mussten dann jeweils die Lohnabrechnungen rückwirkend bis zum Jahresanfang korrigiert werden. Dieser enorme Aufwand könnte Arbeitnehmern und Arbeitgebern erspart bleiben. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Zum Hintergrund

Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht anfertigen zu lassen und umzusetzen. In diesem Bericht wird errechnet, welcher Betrag den Bürgern steuerfrei bleiben muss. Der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag müssen dann entsprechend angepasst werden. Regelmäßig hebt die Regierung bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags aus sozialpolitischen Gründen auch das Kindergeld an. Zudem hatte der Bundestag im Jahr 2010 entschieden, dass gemeinsam mit dem Existenzminimumbericht ein Bericht über das Ausmaß der kalten Progression vorgelegt werden soll.

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