Ehemaliger Priester wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und anderen Delikten vor Gericht

Deggendorf. Seit 18.12.2017 muss sich ein 53-jähriger ehemaliger katholischer Priester, der auch in Mainz tätig war, vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Deggendorf wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, gewerbsmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen sowie weiterer Delikte verantworten.
Nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen – auch im Ausland im Wege der Rechtshilfe – wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in Österreich bereits Ende 1995/Anfang 1996 versucht zu haben, eine 18 Jahre junge Frau aus seinem Bekanntenkreis zu vergewaltigen.

Ab Sommer 1996 bis Sommer 2003 soll der Angeklagte zwei Brüder bei beinahe 90 Gelegenheiten sexuell missbraucht haben, wobei die Brüder zu den mutmaßlichen Tatzeiten jeweils zehn bis 14 Jahre alt gewesen sein sollen.

Auch nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen einer einschlägigen Verurteilung soll der Angeklagte im Jahr 2012 sowie in den Jahren 2015 und 2016 bei mehr als 20 weiteren Gelegenheiten Sexualstraftaten zum Nachteil von drei Kindern männlichen Geschlechts begangen haben. Die angeklagten Sexualstraftaten – die nach dem Inhalt der Anklageschrift in Österreich, Italien, Polen, der Schweiz, im Raum Mainz und im Landkreis Deggendorf begangen worden sein sollen – sind in einer Vielzahl von Fällen als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zu bewerten. So soll der Angeklagte unter anderem Oral- und Analverkehr durchgeführt haben. Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Missbrauchstaten können aus Gründen des Schutzes der mutmaßlichen Geschädigten und mit Rücksicht auf deren Persönlichkeitsrechte nicht genannt werden.

Der Angeklagte soll sich zudem unter Vorlage gefälschter Urkunden über einen tatsächlich nicht existenten Schul- und Hochschulabschluss in Polen die Priesterweihe erschlichen haben. Auch nach erfolgter Laisierung – d.h. Entlassung aus dem Klerikerstand – soll sich der Angeklagte – unter Vortäuschung eines anderen Namens – ab dem Jahr 2013 weiterhin als Priester der römisch-katholischen Kirche ausgegeben haben. Dabei soll der Angeklagte nicht nur Gottesdienste zelebriert, Beichten abgenommen und Jugendgruppen betreut haben, sondern sich auch das persönliche Vertrauen von strenggläubigen Katholiken erschlichen und diese zu vermeintlichen Spenden für missionarische Zwecke veranlasst haben. In einem Fall soll sich der Angeklagte per E-Mail sogar als Gott ausgegeben haben, um den Geschädigten unter Verweisung auf die christliche Nächstenliebe davon abzuhalten, von dem Angeklagten eine finanzielle Gegenleistung für die Gewährung von Kost und Logis zu verlangen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte auf diese Weise einen Gesamtbetrag von mindestens 100.000,- Euro erschlichen und hiermit seinen Lebensunterhalt bestritten hat.

Nach Erhebung der umfangreichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft hatte die zuständige Jugendschutzkammer zwischenzeitlich das Hauptverfahren eröffnet. Vor dem Hintergrund der erwarteten umfangreichen Beweisaufnahme sind bereits 15 Verhandlungstage anberaumt. Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft und befindet sich derzeit in einer psychiatrischen Klinik. Vor neun Jahren war er aus dem Kirchendienst entlassen worden.

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