Ex-Buchhalter wegen Millionenbetrug zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt

Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 09.11.2017 gegen einen 47-jährigen Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 106 Fällen Anklage vor dem Landgericht Saarbrücken erhoben. Das Landgericht Saarbrücken sprach vergangene Woche den Angeklagten für schuldig. Das Urteil: Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Verurteilten Folgendes vorgeworfen: Der Mann war im Tatzeitraum als Buchhalter bei der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH (SWV) beschäftigt. Die Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH gehört zur Unternehmensgruppe der Saarbrücker Zeitung, zu der auch die Trierer Tageszeitung zu 100% gehört. Der Angeschuldigte war gemeinsam mit einer weiteren Buchhalterin verfügungsberechtigt für das gesamte Vermögen dieser GmbH. Verfügungen von den Bankkonten der Unternehmensgruppe waren nur möglich, wenn zwei zur Unterschrift berechtigte Personen auf dem Anweisungsformular unterschrieben hatten. Überweisungen von Konten gelangten daher nur dann zur Ausführung, wenn die entsprechende Verfügung durch eine berechtigte Person angewiesen wurde und diese Anweisung im Anschluss von einer zweiten berechtigten Person gegengezeichnet wurde. Auf den unterschriebenen Anweisungsformularen war dabei nicht ersichtlich, auf welche Konten die Überweisung getätigt wird. Ersichtlich war dort nur der Inhaber des verfügenden Kontos sowie die Anzahl und Gesamthöhe der Überweisungen.

Zumindest seit dem Jahr 2009 soll der Angeschuldigte diese Unternehmenspraxis ausgenutzt haben, um Überweisungen der Gesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen zugunsten zweier eigener Bankkonten bei der Augsburger Aktienbank und der französischen BNP Paribas Bank zu veranlassen. Hierzu soll der Angeschuldigte in der Rechnungssoftware fiktive Rechnungen eingegeben haben, welche er auf den Zahlungsausgang verbuchte. Im Zahlungsprogramm der Bank soll er sodann den Zahlungsausgang unter Kreditoren eingegeben haben und eine seiner Kontonummern bei den vorgenannten Banken als Überweisungsziel hinterlegt haben. Im Anschluss daran soll der Angeschuldigte ein Anweisungsformular erstellt haben, welches er unterzeichnet und dann einer der berechtigten Personen zur Gegenzeichnung vorgelegt haben soll.

Zu einem großen Teil der Fälle enthielt das Anweisungsformular neben den Überweisungen auf ein Konto des Angeschuldigten noch eine weitere Überweisung, die eine real existierende Verbindlichkeit erfüllen sollte. Der Angeschuldigte soll daher bei Vorlage des Anweisungsformulars den Gegenzeichner jeweils über den Überweisungsempfänger und das Bestehen einer entsprechenden Verbindlichkeit getäuscht haben. Durch das gegengezeichnete Anweisungsformular kamen die Überweisungen zur Ausführung und der jeweiligen Gesellschaft entstand ein entsprechender Schaden. Zur Vertuschung der Überweisung soll der Angeschuldigte im Anschluss seine Kontodaten wieder aus dem Zahlungsprogramm gelöscht haben.

In insgesamt 106 Fällen soll der Angeschuldigte in nichtverjährter Zeit (= Zeitraum September 2012 bis Juli 2017) insgesamt 1.430.843,04 Euro zu eigenen Zwecken vereinnahmt haben. Der Zeitraum davor ist bereits verjährt. Angefangen mit fiktiven Rechnungen soll er bereits in 2005 haben. Der reale Schaden für die Verlagsgruppe soll sich auf etwa 2,1 Mio. Euro belaufen, Steuernachforderungen und Zinsen mit eingerechnet.

Der Verurteilte sitzt seit 17.7.2017 in Untersuchungshaft. Er war im Wesentlichen geständig. Er gab bei seiner Verhaftung an, etwa seit dem Jahr 2008 in Online-Casinos zu spielen. Hierin liege auch der Grund für seine Betrügereien. Er habe die Überweisungen immer dann vornehmen müssen, wenn er bemerkt hat, dass er online so viel verspielt habe, dass er seinen Lebensunterhalt alleine von seiner Gehaltszahlung nicht mehr bestreiten konnte.

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