Mehr netto vom Brutto

Brutto- und Nettolohn – kalte Progression: So kassiert der Staat ohne Steuererhöhung seine Bürger jedes Jahr zusätzlich ab

Egal welche Partei in den letzten 50 Jahren das Land regiert hat, egal von welcher Partei der jeweilige Finanzminister kam: Keiner hat die kalte Progression im jeweils geltenden linear progressiven Lohn- und Einkommensteuertarif beseitigt.

Egal welche Partei in den letzten 50 Jahren das Land regiert hat, egal von welcher Partei der jeweilige Finanzminister kam: Keiner hat die kalte Progression im jeweils geltenden linear progressiven Lohn- und Einkommensteuertarif beseitigt.

Alle Finanzminister in dieser Zeit haben mehr oder weniger stillschweigend Jahr für Jahr die Mehreinnahmen durch die kalte Progression verbucht. Diese Einnahmen entstehen aus dem Zusammenwirken von Inflation und dem jeweils geltenden Lohn- und Einkommensteuertarif. Die heimlichen Mehreinnahmen resultieren ausschließlich aus den zu versteuernden Einnahmen, die zwischen dem Grundfreibetrag und dem Spitzensteuersatz liegen. Ganz exakt sind es die Steuern die anfallen, weil der Mittelstandsbauch von einer geraden Linie zwischen dem Eingangssteuersatz und dem Spitzensteuersatz nach oben abweicht und die Eckdaten des Steuertarifs nicht jährlich der Inflation angepasst werden.

Fehlende Anpassungen – Fehlender Ausgleich

Für den einzelnen Steuerzahler hat dies zur Folge, dass das Netto-Einkommen und damit die Kaufkraft die Inflation nicht mehr ausgleicht, obwohl das Brutto-Einkommen oder der Brutto-Lohn in Höhe der Inflationsrate gestiegen ist. Konkret ausgedrückt: Wenn die Einkommenssteigerung die Inflation nicht ausgleicht, trägt die kalte Progression zusätzlich zur Verarmung der arbeitenden Menschen bei. Leider war das in den zurückliegenden 25 Jahren meistens der Fall. Solange der Spitzensteuersatz beim 17-fachen, 12-fachen oder 7-fachen des Durchschnittseinkommens begann, war der Mittelstandsbauch vor allem ein Thema der Wirtschaft sowie der Höher- und Besserverdienenden. Das hat sich jedoch bei der Steuerreform 2002 dramatisch verändert. Der Spitzensteuersatz, der bei dem traditionell linear progressivem Lohn- und Einkommensteuer-Tarif schon mal bei 56 %, später bei 53 Prozent lag, wurde auf 42 Prozentgesenkt. Zudem wurde die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz erhoben wird, weit vorgezogen. Zur Zeit liegt diese Grenze bei 53.665,- Euro und entspricht nur noch dem 1,2-fachen des Durchschnitteinkommens.

Ausbügeln müssen es vor allem die Niedrigverdiener

Aus dem ehemaligen Mittelstandsbauch ist seit der Steuerreform 2002 ein Arbeitnehmerbauch geworden.

Seitdem treffen die kalte Progression und die heimlichen Steuererhöhungen vor allem die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen. Das Phänomen entsteht, weil der geltende Steuertarif alles andere als logisch ist. Er folgt vielmehr dem Ziel, möglichst vielen Steuerpflichtigen möglichst schnell höhere Steuern abzuverlangen.

Auf Jahreseinkünfte bis 8.653,- Euro (Grundfreibetrag) werden gar keine Steuern fällig. Zwischen 8.653,- Euro und 13.669,- Euro steigt der Grenzsteuersatz dann von 14 auf 24 Prozent steil an. Anschließend folgt ein flacherer Kurvenverlauf bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 53.665,- Euro. Oberhalb dieser Schwelle ist für jeden zusätzlich verdienten Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent zu zahlen bis zu einer Einkommensgrenze von 254.447,- Euro. Ab da greift die Reichensteuer von 45 Prozent. Von jedem zusätzlich verdienten Euro gehen ab da 45 Cent an den Fiskus.

Alle genannten Eckpunkte gelten für die Besteuerung nach Steuerklasse I (Einzelpersonen, Singles). Bei der Besteuerung nach Steuerklasse III (Ehepaare) verdoppeln sich die Beträge der jeweiligen Steuereckpunkte. Auf die jeweilige Steuerschuld wird dann noch der Soli-Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie je nach Konfession die Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent erhoben.

Das Ende der kalten Progression – ein Gewinn für alle

Die Abschaffung des Arbeitnehmerbauches würde allen Steuerzahlern zu Gute kommen. Insbesondere aber all denjenigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen dem Grundfreibetrag und dem einsetzenden Spitzensteuersatz von 42 % bei 53.665,- Euro. Gerade in diesem Bereich sind für abhängig Beschäftigte mit Steuerkarte neben den Steuern auch die Pflichtversicherungsbeiträge für die Sozialkassen zu zahlen.

Die Auswirkungen der kalten Progression – deutlich spürbar

Aus den abgedruckten Tabellen können Sie erkennen, wie sich Brutto- und Nettolöhne sowie die Arbeitgeberkosten zueinander verhalten. Zur überproportionalen Steigerung der Steuern bei Lohnerhöhungen folgende Beispiele aus den Tabellen:

Steuerklasse I

a) Der Monatslohn steigt um 18,2 Prozent von 1.100,- Euro auf 1.300,- Euro; Die Lohnsteuer steigt um 255 % von 11,41 Euro auf 40,50 Euro.

b) Der Monatslohn steigt um 15,4 Prozent von 1.300,- Euro auf 1.500,- Euro; Die Lohnsteuer steigt um 100,6 Prozent von 40,50 Euro auf 81,25 Euro.

c) Der Monatslohn steigt um 8,7 Prozent von 2.300,- Euro auf 2.500,- Euro; Die Lohnsteuer + Soli-Zuschlag + Kirchensteuer steigen um 18,3 Prozent von 296,35 Euro auf 350,52 Euro.

Steuerklasse III, keine Kinder

a) Der Monatslohn steigt um 8,7 Prozent von 2.300,- Euro auf 2.500,- Euro; Die Lohnsteuer steigt um 64,87 Prozent von 53,83 Euro auf 92,00 Euro.

b) Der Monatslohn steigt um 11,11 Prozent von 2.700,- Euro auf 3.000,- Euro; Die Lohnsteuer + Soli-Zuschlag + Kirchensteuer steigen um 50,06 Prozent von 141,87 Euro auf 212,90 Euro.

Aus den Tabellen (siehe unten) kann leicht jeder für sich entsprechend seines Einkommens die Auswirkungen der kalten Progression herausrechnen.

An der Durchsetzung hapert es

Warum will keine Partei diesen seit Jahren angeprangerten Missstand angehen und die daraus entstehende Steuerungerechtigkeit beseitigen? 2009 zog die FDP unter ihrem Spitzenkandidaten Westerwelle mit dem Slogan: „Mehr Netto vom Brutto“ in den Bundestagswahlkampf. Trotz Regierungsbeteiligung der FDP bis 2013 geschah erkennbar nichts. Die CDU hatte schon 2003 auf ihrem Parteitag in Leipzig eine durchgreifende Reform der Lohn- und Einkommensteuer beschlossen.

Die kalte Progression sollte endgültig abgeschafft werden.

– Entweder durch einen Stufentarif, der jährlich der Inflation entsprechend angepasst werden sollte (Tarif auf Rädern,)

– oder durch einen linear progressiven Steuertarif mit einer unteren Proportionalzone (Eingangssteuersatz) einem danach folgenden linear steigenden progressiven Teil bis zur oberen Proportionalzone (Spitzensteuersatz). Auch bei diesem Tarif sollten jährlich die jeweiligen Eckdaten der Inflation entsprechend angepasst werden.

Obwohl die CDU seit 2005 bis heute in der Regierungsverantwortung steht, ist bis auf kleinste Korrekturen an dem seit 2002 bestehenden Steuertarif nichts geschehen.

Nach Berechnungen des Münchener Ifo-Instituts würde der vollständige Abbau des Arbeitnehmerbauches Steuerausfälle von 31,4 Mrd. Euro jährlich zur Folge haben.

Wäre dies für den Staat verkraftbar?

Beispieltabelle: Brutto und Netto – Kalte Progression

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Klare Worte eines Insiders

Zu diesem Thema hat die EAZ Eifel-Zeitung den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Peter Rauen aus Salmrohr befragt. In unserer Erinnerung war er schon vor 20 Jahren ein glühender Verfechter für mehr Netto vom Brutto für alle arbeitenden Menschen.

Peter Rauen

EAZ: Herr Rauen, Ihre Partei hatte 2003 auf dem Bundesparteitag der CDU in Leipzig eine durchgreifende Reform des Lohn- und Einkommensteuertarifs beschlossen. Können Sie sich daran erinnern?

Rauen: So genau, als wenn es gestern gewesen wäre.

EAZ: Wie kam es zu diesem Beschluss und warum wurde er bis heute nicht umgesetzt, obwohl die Parteivorsitzende damals wie heute Angela Merkel war?

Rauen: Vorläufer der Leipziger Beschlüsse im Dezember 2003 waren die Kölner Leitsätze der Mittelstandsvereinigung (MIT) im Oktober 2003. Ich war damals schon im achten Jahr Bundesvorsitzender der MIT. In enger Zusammenarbeit mit dem damals stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz für die Finanzpolitiker unserer Fraktion und den Arbeitnehmervertretern der Fraktion, an der Spitze Karl-Josef Laumann, wurden die Vorlagen für die Steuerreform inhaltlich erarbeitet und dem Parteitag vorgelegt. Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Reform der Lohn- und Einkommensteuer vom Parteitag einstimmig beschlossen.

EAZ: Und warum wurde diese Reform bis heute nicht umgesetzt, obwohl Ihre Partei seit 2005 das Land regiert?

Rauen: Da fragen Sie den Falschen. Dass dies nicht geschehen ist, ärgert mich bis zum heutigen Tage, erst recht jetzt im aufziehenden Bundestagswahlkampf. Gut, 2005 ging es nicht. Die Netto-Neuverschuldung lag im dritten Jahr hintereinander über 3 Prozent des Brutto-Inlandproduktes, wir hatten 5 Mio. Arbeitslose und die Sozialkassen waren geplündert. Damit die Renten pünktlich ausgezahlt werden konnten, mussten die Firmen sogar gezwungen werden, die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vor Monatsende an die Sozialkassen zu überweisen, statt wie vorher am 15. des Folgemonats.

EAZ: Das ist verständlich, aber zwischenzeitlich ist Deutschland vom Sorgenkind Europas zur führenden Wirtschaftsnation geworden, dennoch geschieht nichts.

Rauen: Das ist nicht ganz richtig. Einige kleine Korrekturen wurden am Tarifverlauf vorgenommen. Aus meiner Sicht jedoch völlig unzureichend, wenn man den politischen Willen hat, den Mittelstandsbauch komplett abzuschaffen, so wie in Leipzig beschlossen. Ich kann meiner Partei nur dringend raten, dieses Ziel nachträglich ins Wahlprogramm aufzunehmen. Die bisher von der CDU dafür vorgesehenen 10-15 Mrd. Euro sind letztlich nur Flickschusterei und lösen das Problem der kalten Progression nicht.

EAZ: Bei einem vollständigen Abbau des Mittelstandsbauches, den man seit 2002 besser Arbeitnehmerbauch nennen sollte, errechnet das Ifo-Institut einen Steuerausfall von 31,4 Mrd. Euro jährlich. Kann der Staat das überhaupt verkraften?

Rauen: Der Steuerausfall deckt sich mit meinen Kenntnissen. Wenn man, wie im Leipziger Beschluss vorgesehen, zwischen dem Grundfreibetrag von zur Zeit 8.653,- Euro noch eine untere Proportionalzone von 14 Prozent Eingangssteuersatz bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 10.000,- Euro festlegt und den linear progressiven Teil des Steuertarifs bei 55.512,- Euro endet ab dem der Spitzensteuersatz von 42 % einsetzt, beträgt der Steuerausfall sogar 37 Mrd. Euro.

EAZ: Wäre ein solch hoher Steuerausfall bei einer ansonsten angestrebten schwarzen Null vertretbar?

Rauen: Unsere Wirtschaft und der Arbeitsmarkt in Deutschland sind so stabil, dass in den letzten Jahren keine Neuverschuldung nötig war, obwohl größere Beträge als diese 37 Mrd. Euro für die Rettung von Banken, für die Bewältigung der Griechenland-Krise und die Zahlungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise aufgebracht werden mussten. Als ehemaliger stellvertretender Fraktionsvorsitzender für die Bereiche Wirtschaft, Haushalt und Finanzen sage ich ganz klar: Ja, diese Steuerausfälle von 37 Mrd. Euro für diesen Zweck sind verkraftbar.

EAZ: Diese Aussage ist aber sehr gewagt.

Rauen: Nein, ist sie nicht. In einer Zeit wo die Menschen für ihr Erspartes keine Zinsen mehr bekommen und ganz zu schweigen von allen anderen Problemen für sie aus der Null-Zins-Politik der EZB, kann der Staat gleichzeitig langfristige Anleihen ohne Zinsverpflichtung aufnehmen. Für die Entlastung aller arbeitenden Menschen um 37 Mrd. Euro jährlich kann man in Kauf nehmen, dass vorübergehend die ansonsten richtige schwarze Null nicht erreicht wird.

EAZ: Wieso vorübergehend?

Rauen: Diese 37 Mrd. Euro würden ja jedes Jahr aufs Neue nicht dem Staat zur Verfügung stehen. 37 Mrd. Euro mehr Kaufkraft in den Händen der arbeitenden Menschen würde fast ausschließlich die Binnenkonjunktur stärken und so mittel- und langfristig das Geld in die Staatskasse zurückbringen.

EAZ: Sind Sie sicher, dass das Geld fast ausschließlich der Binnenkonjunktur zu Gute kommt?

Rauen: Das Geld kommt ja überwiegend den kleinst, kleinen und mittleren Einkommen zu Gute. Das sind junge Leute, die ins Berufsleben einsteigen und weiterkommen wollen. Das sind junge Männer und Frauen, die alleine oder als Ehepaare Teilzeit arbeiten müssen, um Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Das sind Menschen, die alles dafür tun, um endlich mehr als den Mindestlohn zu verdienen. Und es sind nicht zuletzt Millionen von Arbeitnehmern, aber auch Mittelständler, die schon seit Jahrzehnten Tag für Tag arbeiten, den Staat noch nie gebraucht haben und dennoch am Ende des Monats jeden Euro zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Mehr Netto-Einkommen in den Händen der gerade geschilderten Menschen wird ausgegeben, um die täglichen Herausforderungen leichter zu meistern. Das mehr zur Verfügung stehende Geld ginge fast ausschließlich in den Konsum und würde damit die Binnenkonjunktur nachhaltig stärken.

EAZ: In Ihren Ausführungen stellt man fest, dass Sie von derselben Bevölkerungsgruppe sprechen, der sich auch der Spitzenkandidat der SPD besonders annehmen will.

Rauen: Martin Schulz spricht völlig zu recht davon, dass die Politik sich mehr um die hart arbeitenden Menschen und deren Sorgen und Wohlergehen kümmern muss. Insofern stimmen wir völlig überein. Bei dem wenigen, was er bisher außer verbalen Bekundungen jedoch konkret vorgeschlagen hat, wird das Gegenteil eintreten von dem was wir hier besprechen. Der Unterschied zwischen Brutto und Netto würde mittel- und langfristig wieder größer und gleichzeitig die Arbeitskosten für Firmen steigen.

EAZ: Das müssen Sie aber erklären…

Rauen: Gern, wenn Sie dafür noch Zeit haben. Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie bedingen einander. Wenn das Verhältnis zueinander nicht mehr ausgewogen ist, geht es mit den Sozialsystemen und der Wirtschaft bergab. Als 2003 die Folgen nicht mehr geleugnet werden konnten, die Sozialkassen leer, die Wirtschaft am Boden, und die Arbeitslosigkeit hoch waren, zudem die Netto-Neuverschuldung mit 80 Mrd. Euro weit über der Grenze von 3 Prozent lag, zog Gerhard Schröder mit der Agenda 20/10 die Notbremse. Die hat ihn zwar vorzeitig das Kanzleramt gekostet, aber ohne die Agenda wäre unser Land unter der klugen Führung von Frau Merkel nicht so schnell auf die Beine gekommen. Bis auf die Tatsache, dass unsere Kanzlerin und Parteivorsitzende die Leipziger Parteitagsbeschlüsse noch immer nicht umgesetzt hat, ist aus meiner Sicht nach wie vor bewundernswert, wie sie in schwierigsten Situationen unser Land geführt hat und ich hoffe, dass dies weiterhin so bleibt.

EAZ: Und warum machen Sie das Gegenteilige zu ihren Aussagen bei dem Kanzlerkandidaten der SPD fest?

Rauen: Schulz will Teile der Agenda 2010 korrigieren. Ganz konkret will er die Arbeitslosengeld-Bezugsdauer mit Fortbildungsauflagen von zwei auf vier Jahre verlängern. Er hat dies so klar formuliert und festgelegt, dass er als Kanzler ohne totalen Gesichtsverlust davon nicht mehr abrücken könnte. Fortbildung für Arbeitslose ist absolut notwendig, führt für den Betroffenen aber nur zum Erfolg, wenn diese schnell und passgenau auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abgestellt sind. Zwei Jahre nach Eintritt der Arbeitslosigkeit sind dafür völlig ausreichend. Allgemeine Fortbildungsmaßnahmen, zu denen Arbeitslose von den Arbeitsagenturen vermittelt werden, haben auch in der Vergangenheit nur selten zum Erfolg geführt. Es wird sich sehr schnell eine betriebsferne Weiterbildungsindustrie entwickeln, die Milliarden kosten wird, ohne dass dem Einzelnen damit geholfen wird einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wir werden sehr schnell feststellen, dass Arbeitslose, obwohl sie die Weiterbildungsauflagen einhalten, vier Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen. Es ist nahezu eine Einladung dazu, mit 59 Jahren dem Arbeitsmarkt ade zu sagen. Ganz zu schweigen davon, dass auch Arbeitgeber das Angebot dankend annehmen werden betriebliche Probleme auf Kosten der Arbeitslosen-Versicherung zu lösen.

Die Folgen sind klar: Zunächst werden die Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge steigen, und in der Folge auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das wiederum bedeutet: Weniger Netto vom Brutto für die hart arbeitenden Menschen, höhere Arbeitskosten für die Firmen.

EAZ: Klarer kann man das nicht sagen. Wir danken Ihnen für Ihre Zeit. 

Über Peter Rauen, CDU/CSU, Diplomingenieur (FH)

Geboren am 26. Januar 1945 in Salmrohr, Kreis Bernkastel-Wittlich; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder. Grundschule, Gymnasium. Maurerlehre, Berufsaufbauschule, Fachhochschule.

• 1967 bis 2003 selbständiger Bauunternehmer. Beteiligter der Bau GmbH Peter Rauen und Komplementär der Peter Rauen KG.

• Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer Trier.

• 1971 bis 2000 Vorsitzender des FSV Salmrohr,

• 1999 bis 2001Präsident des SV Eintracht Trier 05.

Eintritt in die CDU 1966, 1985 bis 1991 Kreisvorsitzender der CDU des Kreises Bernkastel-Wittlich, vorher drei Jahre Kreis- und vier Jahre Bezirksvorsitzender der Jungen Union; 1991 bis 2005 Bezirksvorsitzender der CDU des Bezirks Trier; von 1992 bis 2006 Mitglied im Bundesvorstand der CDU, 1998 bis 2002 Mitglied im Präsidium der CDU; 1981 bis 1991 Bezirksvorsitzender der Mittelstandsvereinigung des Bezirks Trier, 1997 bis 2005 Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. 1974 bis 1983 Mitglied im Gemeinderat Salmtal und im Verbandsgemeinderat Wittlich-Land, 1979 bis 1991 Mitglied des Kreistages Bernkastel-Wittlich, 1984 bis 1988 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion.

1983 bis 1987 Mitglied des Landtages von Rheinland-Pfalz. Mitglied des Bundestages seit 1987; 2000 bis 2002 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion; in der 15. Wahlperiode. Vorsitzender des Sportausschusses, seit November 2005 stellvertretender Vorsitzender.

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages: Stellvertretender Vorsitz Sportausschuss, Ordentliches Mitglied Ausschuss für Arbeit und Soziales und Sportausschuss, Stellvertretendes Mitglied Finanzausschuss.

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