Rahmenbedingungen für A1-Lückenschluss vom Bund weiter verbessert – Rheinland-Pfalz mehr denn je am Zug

Berlin. Im Deutschen Bundestag ist im Rahmen der Änderung des Bundesfernstraßengesetzes jüngst die sogenannte Vorhabenliste beschlossen worden, auf der Bundesfernstraßenprojekte stehen, die von besonderem nationalen Interesse sind. Für diese Projekte, zu denen auch der Lückenschluss der A1 zwischen Blankenheim und Kelberg gehört, sollen weitgehende planungsrechtliche Vereinfachungen gelten, um die Realisierung der Vorhaben zusätzlich zu beschleunigen.
Der Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, Patrick Schnieder, erklärt dazu: „Ich begrüße den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Dobrindt, bei den wichtigsten deutschen Autobahnprojekten auf das Gaspedal zu drücken. Die Tatsache, dass sich der Lückenschluss der A1 auf dieser Liste wiederfindet, unterstreicht, dass der Lückenschluss ein bedeutsames nationales und kein regionales Projekt ist. Im Rahmen der Planungsbeschleunigung wird der Klageweg verkürzt und Klagen gegen den Lückenschluss werden direkt an das Bundesverwaltungsgericht adressiert.“

Am 02. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag den Lückenschluss in die höchste Kategorie des Bundesverkehrswegeplans eingestuft und signalisiert, dass der Bund das 481 Mio. Euro teure Projekt finanzieren wird, sobald die Landesregierungen in Mainz und Düsseldorf baureife Planunterlagen vorlegen können. Schnieder, Mitglied des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, ergänzt: „Die Rahmenbedingungen für den A1-Lückenschluss waren noch nie besser. Mehr Hilfe vom Bund kann eine Landesregierung nicht erhalten. Wäre auch nur ein Minimum an Vorarbeit geleistet worden, würden jetzt bereits die Bagger arbeiten“, so Schnieder.

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