Die Grundschule gehört zum Herz des Dorfes – kleine Grundschulen erhalten

Der CDU-Landtagsfraktion ist die Stärkung des ländlichen Raums auch unter dem Aspekt in der Erhaltung von kleinen Grundschulen ein besonderes Anliegen. Um dem gerecht zu werden, muss das derzeitige Schulgesetz geändert werden. Denn nach dem derzeit gültigen Gesetz sind nicht nur die aktuell in Frage stehenden und öffentlich genannten Schulstandorte betroffen. Eine weitaus größere Anzahl würde es in der nächsten Welle treffen.

Hintergrund
In § 13 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes ist die Mindestgröße der Schulen geregelt. Für Grundschulen wird in Abs. 1 eine durchgängige Einzügigkeit gefordert. Das bedeutet, dass in jedem Jahrgang eine Klasse gebildet werden muss. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
In Rheinland-Pfalz gibt es jedoch fünf Schulen mit einer Klasse, 44 Schulen mit zwei Klassen, 47 Schulen mit drei Klassen und 184 Grundschulen, die in jeder Jahrgangsstufe eine Klasse bilden.
Die Schülerzahlen der durchgängig einzügigen Grundschulen legen nahe, dass sich die Zahl der Grundschulen zukünftig weiter erhöhen wird, die die schulgesetzliche Mindestgröße unterschreiten.

Die Landesregierung hat im März Leitlinien vorgelegt, wie zukünftig mit kleinen Grundschulstandorten verfahren werden soll. In einem ersten Schritt werden 41 Grundschulen überprüft, die nur noch eine oder zwei Kombiklassen bilden. Die CDU-Landtagsfraktion hat die betroffenen Schulträger, Eltern und Schulleiter nach Mainz zum gemeinsamen Austausch eingeladen. Rund 100 Bürgermeister, Lehrer und Eltern sind der Einladung gefolgt.

Kritik am Vorgehen der Landesregierung
Einsparung statt Bildung steht im Vordergrund. Die Schulträger und Schulleiter zeigten sich erstaunt, dass in der Leitlinie selbst aber auch während der Vorstellung im Ministerium bildungspolitische Aspekte keinerlei Rolle spielen. Bildungsqualität, Bildungsprofil und Bildungserfolge geben für die Entscheidung über den Fortbestand der Schule keinen Ausschlag.

Kleine Grundschulen werden geschwächt
Die Leitlinie verunsichert die Eltern und Schulträger, ob die Grundschule vor Ort weiter bestehen wird. Statt Planungssicherheit für alle Grundschulen zu schaffen, die unter der schulgesetzlichen Mindestgröße liegen, werden nur einige Grundschulen in einem langwierigen Verfahren überprüft. Das verunsichert Eltern hinsichtlich der Schulwahl für ihre Kinder und die Schul-träger hinsichtlich ihrer Investitionsabsichten. Zudem hat die Landesregierung wiederholt in Zweifel gezogen, ob kleine Grundschulen wirklich alle ihre Aufgaben vollständig erfüllen können.

Verwalten statt Gestalten
Die Mindestgröße für die Grundschulen wurde seit mehr als 20 Jahren nicht mehr verändert. Der demografische Wandel erfordert jedoch einen grundsätzlich neuen Ansatz, um die ländlichen Regionen zukunftsfest zu machen. Daher müssen neue flexible Strukturen geschaffen werden. Die Landesregierung klammert sich jedoch an die Feststellung des Landesrechnungshofes, dass immer mehr Grundschulen die Mindestzügigkeit nicht mehr erreichen. Statt eine politische Antwort zu liefern, versucht sie den Status Quo zu verwalten und die Wirklichkeit dem Schulgesetz anzupassen.

Forderung der CDU-Landtagsfraktion:
Die CDU-Landtagsfraktion legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor und einen eigenen Antrag, um den kleinen Grundschulen eine dauerhafte Perspektive zu bieten:

1. Das Schulgesetz muss geändert werden:
a. Die Mindestzügigkeit wird reduziert auf zwei Klassen pro Schule.
b. Grundschulen mit mehreren Standorten müssen an nur einem Standort die zwei Klassen nachweisen.
c. Vor dem Hintergrund der Regionalentwicklung und der vorhandenen Siedlungsstruktur können auch Grundschulen mit nur einer Kombiklasse erhalten bleiben.
2. Kleine Grundschulen müssen stärker als bisher an Landesprojekten teilnehmen können. Das bedeutet, dass beispielsweise das Ganztagsschulprogramm auch eine eigene Förderlinie für kleine Grundschulen vorhalten muss.

3. Innovative Kooperationsmodelle müssen gefördert werden, um Bildungsangebote in den Dörfern zu halten. Die pädagogische und organisatorische Kooperation zwischen Grundschule und Kindertagesstätte muss nach Vorbild des baden-württembergischen Bildungshauses gefördert werden. Zudem muss es weitere Anreize geben, um Schulstandorte in einem Verbund zu führen.

4. Die Frage nach der Zukunft der Schulstandorte muss in eine landesweite Demografiestrategie eingebettet werden.
Begründung:
Kleine Grundschulen sind ein pädagogischer Gewinn. Kleine Grundschulen arbeiten in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen. Das bedingt das Erlernen und Einüben von Arbeitshaltung, Methoden- und Sozialkompetenz. Zudem ist die Lehrer-Schüler-Relation vorbildlich, sodass die Schüler individuell gefördert werden können. Zudem ist aufgrund der engen Bindung kleiner Grundschulen an den Ort ein sozialraum-orientiertes Lernen problemlos möglich.

Eine Zukunft der Dörfer und kleinen Städte ist ohne Schulen nicht vorstellbar. Die Landesregierung muss die Frage beantworten, ob sie zukünftig die Vielfalt der Dörfer und kleinen Städte erhalten will oder auf die Stärkung von Zentren setzt. Denn ohne Schulen und Kindertagesstätten werden junge Familien keine Zukunft in den ländlichen Regionen des Landes sehen.
Daher müssen die Möglichkeiten vielfältiger werden, Bildungseinrichtungen in der Breite zu erhalten. Nur so können die Dörfer und Regionen zukunftsfest gemacht werden.

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