Frau muss wegen Brandstiftung und Betrugsversuch fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Bitburg. Die 36-jährige Angeklagte lebt im Raum Bitburg. Ihr wurde laut Anklage zur Last gelegt, am 26.10.2013 im Dachgeschoss des von ihr, ihren vier Kindern und ihrem damaligen Lebensgefährten bewohnten Hauses Umzugskartons in Brand gesetzt zu haben. Nachdem die Angeklagte das Anwesen verlassen haben soll, entwickelte sich das Feuer selbstständig weiter, führte zu einem Vollbrand des Obergeschosses und griff auf die angrenzende Scheune über. Nachdem eine Nachbarin das Feuer bemerkte, wurde die Feuerwehr verständigt, die ein Übergreifen auf die angrenzenden Gebäude verhindern konnte. Der Eigentümerin des Hauses entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 280.000 Euro, der durch ihre Versicherung reguliert wurde.

Am darauf folgenden Tag hat die Angeklagte – wie von vornherein beabsichtigt – ihrer Hausratversicherung den Schaden gemeldet und mit 71.495,22 Euro beziffert. Zahlungen von Seiten der Versicherung sind nicht erfolgt. Die Angeklagte ist deutsche Staatsangehörige und war bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die 3. Große Strafkammer am Landgericht Trier hatte die Frau am 24.05.2017 wegen besonders schwerer Brandstiftung und des versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Daraufhin ist die Frau in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision hinsichtlich der Verurteilung als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Trier ist nun rechtkräftig: Fünf Jahre und sechs Monate Haft für die Angeklagte.

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