Strafbefehl gegen ehemaligen Ortbürgermeister

Bitburg. Das Amtsgericht Bitburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Trier einen Strafbefehl gegen einen ehemaligen, ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Gemeinde Fließem in der Verbandsgemeinde Bitburger Land wegen Untreue erlassen. Dem 71-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in den Jahren 2012 bis 2016 in 39 Fällen Gebühren aus der Vermietung des örtlichen Gemeindehauses in bar vereinnahmt und pflichtwidrig nicht an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet, sondern nach eigenem Gutdünken für eigenmächtig festgelegte Zwecke verbraucht zu haben.

Auf den Gesamtbetrag von 3.750,– Euro zahlte er nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens 1.403,95 Euro. Der Strafbefehl sieht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und die Einziehung des Schadensbetrages von 2.346,05 Euro vor. Der Angeklagte kann diesen Strafbefehl akzeptieren oder binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. In letztgenanntem Fall käme es zum Prozess vor dem Amtsgericht. Der betroffene Bürgermeister ist bereits im Dezember 2016 von seinem Amt zurückgetreten.

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