GRÜNE fördern Windrad-Wildwuchs

Schutz von Mensch, Natur und gewachsener Kulturlandschaft kommt zu kurz

Die Landesregierung hat vergangene Woche die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans IV (LEP) zum Ausbau der Windkraft beschlossen. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach:

„Diese Teilfortschreibung des LEP IV wäre die große Chance gewesen, die Belange der betroffenen Anwohner und den Schutz von Natur und gewachsener Kulturlandschaft noch besser mit dem Windkraftausbau in Einklang zu bringen. Diese Chance haben die Grünen in der Ampel-Koalition leider verhindert.

Grundlegend hierfür wäre eine Steuerung des Ausbaus der Windkraft über die Planungsgemeinschaften. Denn das ist die Voraussetzung für eine sinnvoll koordinierte Entwicklung. Dazu ist die Ampel leider nicht bereit. So bleibt es vielerorts bei Zersplitterung und Wildwuchs zu Lasten von Mensch und Natur.

Auch bei der Nutzung von Windkraft im Wald hätten wir uns eine striktere Regelung im Sinne des Naturschutzes gewünscht. Gerade unsere Wälder sind besonders schützenwerte Gebiete. Wenn man bedenkt, dass pro Windrad bis zu 1ha Wald gerodet werden muss, wird klar, welch starken Eingriff in Natur und Landschaft das bedeutet.

Enttäuschend ist auch die Aufweichung der Mindestabstände von Windrädern zu Siedlungen. Hier geht es um schutzwürdige Belange der Anwohner. Gerade auch beim sogenannten Repowering mit riesigen Windrädern hätten die Mindestabstände von 1000 bzw. 1100 Metern gelten können. Hier haben sich wohl die Grünen durchgesetzt, die darin eine Hintertür für den Ausbau erkennen. Vollkommen unakzeptabel ist der für Splittersiedlungen vorgesehene Mindestabstand von nur 500 Metern. Die Zahl der dort lebenden Menschen darf nicht das Kriterium dafür sein, ob sie geschützt werden oder nicht. Mindestabstände von 1.000 bzw. 1.100 Meter müssen auch zu Einzelgehöften, Splittersiedlungen etc. gelten.

Insgesamt ist es ein Erfolg für die CDU-Landtagsfraktion, dass beim Mindestabstand zukünftig die Gesamthöhe der Windkraftanlagen und nicht die Nabenhöhe entscheidend ist. Auch für das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in Kernzonen der Naturparke, haben wir – zusammen mit den Bürgerinitiativen, Umwelt- und Naturschutzverbänden – lange gekämpft.  Offen bleiben für uns noch Fragen zu den Abständen von Übertragungsleitungen zur Wohnbebauung.“ 

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