Ex-Nürburgring-Chef Kafiz nur zur Bewährungsstrafe verurteilt!

Koblenz. Die 10. Große Strafkammer am Landgericht Koblenz musste den Fall im Untreueprozess gegen drei Hauptangeklagten wegen des Finanzskandals am Nürburgring gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofes neu aufrollen. Kafitz  wurde 2014 zu einem Jahr und sieben Monaten Bewährung bei 5.000 Euro Auflage verurteilt. Der Ex-Nürburgring-Chef wurde jetzt am vergangenen Montag, 30.01.2017, wegen Untreue in fünf Fällen neu verurteilt. Das neue Urteil gegen Kafitz lautet: 17 Monate Haftstrafe, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wird, darüber hinaus muss er eine Bewährungsauflage von lediglich 10.000 Euro zahlen.

Walter Kafitz

Kafiz ohne Reue
Zuvor hatte Kafitz‘ Anwalt in seinem Plädoyer darum gebeten, von der ursprünglich verhängten  Bewährungsauflage von 20.000 Euro abzusehen. Sein Mandant hätte sich in der Zwischenzeit nichts zu schulden kommen lassen und die Taten lägen bereits neun Jahre zurück. Das ließ die vorsitzende Richterin nicht so gelten. Kafitz hatte als Geschäftsführer aus freien Stücken gehandelt und erst dann die Reisleine gezogen, als die Beweislage erdrückend war. Von Reue war bei Kafitz nichts zu spüren. Die Strafe wurde gegenüber dem ersten Urteil um zwei Monate reduziert, aber bei der Auflage um 100 Prozent erhöht. Dennoch ist das Urteil viel zu milde.

Bereits Anfang Januar hatte die gleiche Kammer mit Beschluss vom 05.01.2017 gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren bezüglich der Angeklagten hinsichtlich der Tatvorwürfe teilweise sogar eingestellt. Dabei handelte es sich unter anderem um den Tatvorwurf der Untreue zum Nachteil der Nürburgring GmbH durch den Abschluss einer Vereinbarung im Rahmen der Bemühungen der Finanzierung des Ausbauprojektes, in der sich die Nürburgring GmbH verpflichtet hat eine Provision in Höhe von 4 Mio. nach Erhalt eines Schecks in Höhe von 67 Mio. zu zahlen, die am Ende nicht zur Auszahlung kam.

Auch Deubel-Prozess wird neu aufgerollt
Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung gegen die übrigen Angeklagten – u.a. auch Ex-Finanzminister Deubel, hat die 10. Große Strafkammer angekündigt, dass man noch ein betriebswirtschaftliches Sachverständigengutachten einholen will. Der Sachverständige soll insbesondere Stellung nehmen zum Unternehmenswert der bei Gewährung der stillen Beteiligungen beteiligten Gesellschaften sowie zum Wert der hierbei gegebenen Sicherheiten. Derzeit ist davon auszugehen, dass dies nicht vor Mitte des Jahres 2017 geschieht.


EAZ-Kommentar:
Unglaublich und Wetten dass!
Ein SPD-Mitglied und Ex-Ring-Chef erhält als Mithauptangeklagter im Untreueprozess des Finanzskandals am Nürburgring eine Bewährungsstrafe und nur 10.000 Euro Bewährungsauflage. Am Nürburgring sind Steuergelder in dreistelliger Millionenhöhe regelrecht verbrannt worden und etliche Millionen in dunkle Kanäle geflossen.  Zeitgleich erreicht uns ein Urteil vom Landgericht Trier. Dort hat man einen Angeklagte des Wohnungseinbruchsdiebstahls in fünf Fällen und des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls schuldig gesprochen. Der Mann wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, ohne Bewährungsstrafe und sicherlich gerechtfertigt. Wir sind jetzt schon gespannt, was das  Gericht aus dem Deubel-Urteil aus 2014 macht. Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Deubel/SPD ist damals vom LG Koblenz zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter befanden ihn in 14 Fällen der Untreue für schuldig. Die SPD ist immer noch an der Regierung. Auch Deubel wird davon profitieren. Wetten dass!

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