Beamtengesetz darf kein Freibrief zum Missbrauch sein

Steuerzahlerbund zur Affäre um den Koblenzer OB

Mainz. Die Affäre um die Ruhegehaltsbezüge des ehemaligen Staatssekretärs Joachim Hofmann-Göttig, die er als Oberbürgermeister von Koblenz bis heute zusätzlich erhält, sieht der Steuerzahlerbund als Anlass für eine Reform des Beamtengesetzes. Wenn die Möglichkeit zur grundlosen Pensionierung von Staatssekretären zur Verdienst-Aufbesserung treuer Parteigenossen missbraucht wird, ist das nicht hinzunehmen.

„Die Affäre um den ehemaligen Staatssekretär und Koblenzer Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig empfinden wir als schockierenden Missbrauch des Beamtengesetzes. Die Versetzung von Staatssekretären in den einstweiligen Ruhestand ist nicht als Instrument gedacht, um treue Parteigenossen beim Ämterwechsel finanziell besser zu stellen“, erklärt René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Wer sich um politische Ämter bewirbt, weiß auch, wieviel er dabei verdienen könnte. Wem das aber nicht ausreicht, kann sich problemlos andere Jobs suchen.“

Von der Ampel-Landesregierung fordert der Steuerzahlerbund eine schnelle Reform des Beamtengesetzes. „Im Jahr 2010 wurde der damalige Staatssekretär Hofmann-Göttig nur wenige Tage vor seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister von Koblenz in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Inwieweit das rechtens war, ist umstritten, weil das Beamtengesetz im Wortlaut eine jederzeitige Ruhestands-Versetzung ohne Angabe von Gründen zulässt“, so Quante. „Dieser Freibrief zum Missbrauch muss beseitigt werden. Jede Ruhestandsversetzung sollte prinzipiell an sachliche Gründe gekoppelt werden.“

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