Flughafen-Hahn Verkauf: Was hat Innenminister Lewentz zu verheimlichen?

Warum musste die Beraterfirma KPMG absagen?

Mainz. Die CDU-Landtagsfraktion hatte nach der jüngsten Sitzung des Innenausschusses den Landtagspräsidenten gebeten, Vertreter der Beratungsgesellschaft KPMG zur kommenden Ausschusssitzung am 1. Juni 2017 einzuladen, um zu widersprüchlichen Aussagen der Landesregierung zum gescheiterten Hahn-Verkauf im vergangenen Jahr Stellung zu nehmen. Nun wurde der Fraktion die Absage von KPMG übermittelt (s. Hintergrund). Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Martin Brandl:

„Dass KPMG mit Verweis auf die mit der Landesregierung getroffene Vereinbarung absagt, wirft kein gutes Licht auf die Rolle des Lewentz-Ministeriums und der Staatskanzlei. Es hätte im Interesse der Landesregierung und im Interesse der Aufklärung und Transparenz sein müssen, dass auch die Landesregierung Wert auf die Aussagen von KPMG legt.

Die CDU erwartet von der Regierung, dass sie KPMG von der Vereinbarung entbindet und ihre Zustimmung zu einer KPMG-Teilnahme erteilt – mehr noch: sich proaktiv dafür einsetzt.  Kann KPMG im Ausschuss nicht befragt werden, ist die Landesregierung nicht entlastet, im Gegenteil. Für uns und die Öffentlichkeit bleibt dann die Aussage von KPMG maßgeblich, die die Berater im vergangenen Jahr gegenüber Ministerpräsidentin Dreyer in einem Briefwechsel getätigt haben. Demnach habe es beim Hahn-Verkauf einen erheblichen Verkaufs- und Zeitdruck vonseiten der Landesregierung gegeben; wichtige Warnhinweise der KPMG wurden ignoriert. Die Landesregierung hätte den Vorwurf entkräften können, fürchtet aber scheinbar die Aussagen von KPMG. Was hat Innenminister Lewentz und die Landesregierung zu verbergen?

Hintergrundinfo:
Zitat aus dem Schreiben von KPMG an den Landtag RLP vom 24.05.2017: „Bekanntlich gibt es zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und KPMG unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten Sachverhalten im Rahmen des ersten Verkaufsverfahrens der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG).

Vor diesem Hintergrund haben sich das Land Rheinland-Pfalz und KPMG bereits im November 2016 einvernehmlich darauf verständigt, das Auftragsverhältnis zu beenden und alle wechselseitigen Ansprüche abschließend und endgültig als erledigt zu betrachten. Zu der seinerzeit getroffenen Beendigungsvereinbarung haben beide Seiten eine gleichlautende Stellungnahme abgegeben und sich im Übrigen darüber verständigt, von weitergehenden öffentlichen Äußerungen abzusehen.“

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