Gefährder in Rheinland-Pfalz

In Deutschland sind rund 550 Menschen als Gefährder eingestuft, für 14 von ihnen ist die rheinland-pfälzische Polizei zuständig

Rheinland-Pfalz. Seit auch in Deutschland Islamisten Anschläge verübten, ist der Begriff Gefährder in aller Munde. Für die Bundesregierung ist das eine Person, „bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird.“ Gefährder stellen unsere Polizei vor ein großes Problem; denn mindestens 25 Beamte sind erforderlich, um nur einen einzigen dieser möglicherweise sehr gefährlichen Menschen rund um die Uhr zu observieren.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder stellte der Landesregierung Fragen über die gegenwärtige Bedrohung, die von diesen Personen ausgeht. Staatssekretär Günter Kern antwortete, Ende Januar 2017 habe die rheinland-pfälzische Polizei 14 Personen als Gefährder eingestuft, fünf von ihnen seien Ausländer, eine Person sei staatenlos.
Neun Gefährder hätten das Land freiwillig verlassen – an keinem von ihnen sei eine aufenthaltsbeendende Maßnahme vollzogen worden. Anders ausgedrückt: Abgeschoben wurde keiner von ihnen. Als harmlos kann man diese Menschen sicher nicht bezeichnen; denn zwei von ihnen wurden „in der Vergangenheit wegen der Begehung von Straftaten rechtskräftig verurteilt“ stellte der Staatssekretär heraus und führte weiter aus, Ende Januar hielten sich fünf Gefährder in unserem Bundesland auf, aber keiner von ihnen sei ausreisepflichtig. Kern legte dar, dass zur Bewachung der Gefährder Polizisten mit einer speziellen Ausbildung eingesetzt würden, die über „langjährige Erfahrung in der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität“ verfügen. Darüber hinaus kämen in diesem Bereich auch Angehörige von Spezialeinheiten und wissenschaftliches Personal zum Einsatz.

Gordon Schnieder begrüßt die zuletzt getroffene Entscheidung, Gefährdern eine elektronische Fußfessel anzulegen, um so ständig ihren Aufenthaltsort feststellen zu können. Jedoch sieht er darin kein Allheilmittel: „Fanatische Terroristen lassen sich dadurch nicht von ihrem Vorhaben abbringen.“ Schnieder fordert, in Rheinland-Pfalz die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen: „Es darf nicht sein, dass Gefärhder auch dann nicht abgeschoben werden, wenn sie bei uns bereits eine Straftat begangen haben. Oberstes Ziel muss es sein, Straftaten zu verhindern.“

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