Kapitalbeteiligungen für Technologie-Start-ups

Neuer Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II startet

Mainz. Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen: Ab sofort unterstützt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) junge Technologie-Start-ups bei der Entwicklung und/oder Markteinführung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die aufgrund ihres innovativen Charakters und ihres technologischen Fortschrittes den Bedarf eines Marktes erfüllen können. Das Beteiligungskapital wird aus dem neuen Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II (IRP II) zur Verfügung gestellt, der aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist wird und an die erfolgreiche Auflage des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz aus der Förderperiode der EU 2007 bis 2013 anknüpft.

„Mit dem IRP II verfolgt das Land das Ziel, die Eigenkapitalsituation junger Technologieunternehmen in der Startphase zu verbessern, um ihre Innovationskraft zu stärken und ihre Wachstumschancen zu erhöhen“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Hierfür stehe zum Start ein Beteiligungsvolumen in Höhe von 6 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant ist ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro in der aktuellen EFRE-Förderperiode.

Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden. Zum Zeitpunkt der Bewilligung darf deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegen.

„Anträge auf Übernahme einer Beteiligung stellen die Technologieunternehmen direkt bei der ISB; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Venture Capital, Beteiligungen stehen für eine Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung“, erklärte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. „Die maximale Höhe einer Beteiligung beträgt eine Million Euro, die auch in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Beteiligung setzt unter anderem voraus, dass das Start-up-Unternehmen ein innovatives Geschäftsmodell mit einem erkennbaren Wachstumspotenzial umsetzen wird.“

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