Landesregierung lässt Kommunen trotz prekäre Finanzlage im Stich

Karikatur Ritter

Rheinland-Pfalz. Nach dem jüngst vorgelegten Kommunalbericht 2017 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz hat die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden trotz gestiegener Einnahmen in 2016 um weitere 200 Mio. € zugenommen. Dies gelte auch für die Liquiditätskredite, die entgegen den Zielsetzungen des Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes weiter ansteigen. Ende 2016 entfielen auf jeden Einwohner Kassenkredite in Höhe von 1.530 €. Damit wurde der Durchschnitt der anderen Flächenländer (581 €) um das 2,6-fache übertroffen.

„Die schlechten Finanzzahlen für die Kommunen in Rheinland-Pfalz sprechen eine klare Sprache: Bei gleichem Aufgabenumfang wie in anderen Bundesländern ist die Finanzausstattung unserer Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz völlig unzureichend. Dies hat der Verfassungsgerichtshof bereits 2012 festgestellt. Seitdem hat es die Landesregierung versäumt, die chronische Unterfinanzierung von Städten, Landkreisen und Gemeinden wirksam zu beseitigen. Ganz im Gegenteil werden ständig weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen, ohne zugleich für eine angemessene Finanzierung derselben Sorge zu tragen“, so die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände Ernst Beucher (Landkreistag), Dr. Wolfgang Neutz (Städtetag) und Winfried Manns (Gemeinde- und Städtebund).

Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits in Zusammenhang mit dem kürzlich vorgelegten Kommunalfinanzreport 2017 der Bertelsmann Stiftung auf die unerträglich hohe Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen hingewiesen; von den zehn Kommunen mit den höchsten Kassenkrediten liegen allein sechs in Rheinland-Pfalz, die restlichen vier in Nordrhein-Westfalen.

Der Rechnungshof hat in seinem Kommunalbericht 2017 zudem darauf hingewiesen, dass auch in 2016 bei 43 % aller Kommunen (1.325 Gebietskörperschaften) insgesamt 524 Mio. Euro zum Haushaltsausgleich gefehlt haben.

Die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände stellen fest, dass bei dieser Sachlage die Vorgabe in der Koalitionsvereinbarung völlig abwegig sei, den kommunalen Haushaltsausgleich in Rheinland-Pfalz, insbesondere auch jenen der Träger der Sozialund Jugendhilfe, über bloße Umschichtungen bewerkstelligen zu können. „Was wir wirklich brauchen, sind strukturelle und substanzielle Verbesserungen beim Kommunalen Finanzausgleich.

Das Land muss hier seiner verfassungsrechtlich normierten Verantwortung für die Kommunen gerecht werden und mindestens 300 Mio. Euro mehr in das System geben. Nur so kann – wie ganz weitgehend in den anderen Bundesländern – der zwingend notwendige Haushaltsausgleich als Grundlage für den Abbau der Altschulden erzielt werden“, so die gemeinsame Auffassung der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.
Sie sehen nach den in den letzten Jahren erfolgten höheren Bundesleistungen an die Kommunen und die seitens der Kreise, Städte und Gemeinden selbst ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen (z. B. auch über höhere Realsteuerhebesätze) konkret das Land in der Pflicht.
„Es ist schon mehr als bemerkenswert, dass allein die Stadt Kaiserslautern Ende 2016 fast doppelt so hohe Schulden aus Liquiditätskrediten verzeichnet wie sämtliche bayerischen und baden-württembergische Kommunen zusammen“, so der Geschäftsführer des Städtetages. Gemeinsam mit dem Landkreistag sowie dem Gemeinde- und Städtebund fordert er eine umfassende Überprüfung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz mit dem Ziel, endlich zu einer deutlichen Rückführung der Altschulden zu kommen. Dies könne aber nur gelingen, wenn die Kommunen dauerhaft ihre Haushalte ausgleichen können.

Die rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden müssten als attraktive Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandorte konkurrenzfähig bleiben. Dies könne nur gelingen, wenn sie auch über eine aufgabenangemessene kommunale Finanzausstattung verfügen, um wieder handlungsfähig zu werden. Es könne im Übrigen auch nicht im Interesse des Landes liegen, dass die Kommunen trotz der guten Steuereinnahmesituation, erhöhter Bundesleistungen und eigener Konsolidierungserfolge weiterhin im Bundesvergleich Schlusslicht bei der Finanzausstattung seien. Die Aufforderung des Rechnungshofes an das Land, im Rahmen der Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs auch zu untersuchen, ob die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land insgesamt verbesserungsbedürftig ist, werde daher voll unterstützt.

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