Meister-BAföG: Weniger Geförderte

RLP. In Rheinland-Pfalz erhielten im Jahr 2015 insgesamt 6.736 Personen, davon 1.587 Frauen, eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das rund 250 Personen bzw. 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderung, auch Meister-BAföG und künftig Aufstiegs-BAföG genannt, ist ein Förderangebot für Bürgerinnen und Bürger, die eine auf einen ersten beruflichen Abschluss aufbauende Fortbildung absolvieren. Ziel ist es, den Ausbau der beruflichen Qualifizierung zu unterstützen und die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses zu stärken.

Unabhängig vom Einkommen werden die Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung mit bis zu 10.226 Euro sowie für das Meisterprüfungsprojekt mit bis zu 1.534 Euro gefördert. Die Förderung setzt sich dabei aus Darlehen und staatlich finanziertem Zuschuss zusammen. Abhängig vom Einkommen kann zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt mit Aufschlägen für Verheiratete und Kinder sowie für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden bezuschusst werden.
In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2015 insgesamt 24,2 Millionen Euro, davon 7,7 Millionen als Zuschüsse, im Rahmen des Meister-BAföG bewilligt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde das Fördervolumen um rund 200.000 Euro bzw. ein Prozent erhöht. Durchschnittlich erhielten die Geförderten in Vollzeitfortbildungen mit knapp 700 Euro im Monat rund elf Euro weniger als im Vorjahr.

Die Mehrzahl der Geförderten war unter 30 Jahre alt (72 Prozent), hatte eine deutsche Staatsangehörigkeit (97 Prozent) und besaß einen Ausbildungsabschluss gemäß dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Bundes- und Landesrecht (99 Prozent). Mit 56 Prozent wurden die meisten geförderten Fortbildungen in Teilzeit absolviert.

Ab August 2016 sollen im Rahmen des 25. BAföG-Änderungsgesetztes die Förderbeträge und Zuschüsse für die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen angehoben werden. Zudem können ab Mitte 2016 an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme interessierte Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Fördermittel im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beantragen.

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