Rund 2,5 Millionen Euro Fördermittel sind 2016 für wasserwirtschaftliche Maßnahmen in den Landkreis Vulkaneifel geflossen.

Im vergangenen Jahr 2016 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Vulkaneifel durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.

Gefördert wurden unter anderem die Aufwertung des Kyllufers in der Stadt Gerolstein sowie Maßnahmen zur Verbesserung  der Wasserversorgung und zur Erneuerung von Wasserleitungen und Abwasserentsorgung von Einzelanwesen. 

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Vulkaneifel fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Zudem hat die SGD Nord die Förderung zur Sanierung der Asphaltbetondichtung am Staudamm des Kronenburger Sees mit unterstützt“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Diese Stauanlage „Kronenburger See“ wurde in den 1970er Jahren als Mehrzwecktalsperre der Kyll auf nordrhein-westfälischem Gebiet konzipiert und gebaut. Ein Hauptzweck der Anlage ist dabei der Hochwasserschutz der Unterliegergemeinden an der Kyll in Rheinland-Pfalz wie beispielsweise Stadtkyll, Jünkerath und Gerolstein.

„Durch die im Jahr 2016 erfolgte Sanierungsmaßnahme entspricht die Anlage nun wieder dem heutigen, technischen Stand“,  so Dr. Kleemann weiter.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den  Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%.  Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und  werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.

 

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