Schüler Union begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Numerus Clausus im Studiengang Medizin

In seinem jüngsten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Studienplatzvergabe beim Studiengang Medizin als in Teilen verfassungswidrig eingestuft. Im Sinne des steigenden Niveauverlustes des Abiturs und der Chancengleichheit ist das Urteil vorübergehend folgerichtig.

Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende Finn Wandhoff:

„Der NC ist dazu gedacht, in vielgefragten Studiengängen nach Leistung zu selektieren, um leistungsstarken Bewerbern höhere Chancen einzuräumen. Heute verliert das Abitur jährlich in nahezu allen Bundesländern unterschiedlich stark an Niveau, sodass es in einigen Ländern leichter ist, ein 1,0 Abi zu machen, als in anderen. Daher ist der Abiturschnitt heute kein adäquates Auswahlkriterium mehr. Da muss man irgendwann wieder hin.“

Die Schüler Union spricht sich daher entschieden für die Vergleichbarkeit der Abschlüsse aus. Langfristig muss man über die Einschränkung der föderalen Strukturen nachdenken und sich bundesweit an den bewährtesten Systemen orientieren. Auch halten wir vorläufig eine Deckelung der Wartesemester für sinnvoll, um zu verhindern, dass angehende Studenten sieben oder mehr Wartesemester auf einen Studienplatz hoffen. „Solange die bayerischen Abschlüsse mehr wert sind, als die der Bremer, müssen wir uns dafür einsetzen, dass der Numerus Clausus vorerst durch Eignungstests ersetzt wird. Nur so können wir heute eine gerechte Vergabe garantieren.“

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