Wir brauchen Rechtssicherheit – für alle Beteiligten

Land verklagt Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Das Land Rheinland-Pfalz hat alle 36 Werkstätten für Menschen mit Behinderung verklagt. Auslöser war ein Bericht des Landesrechnungshofs, welcher monierte, dass die Werkstätten in Rheinland-Pfalz mehr Gelder bekämen als in den übrigen Bundesländern. Nun gibt es eine unterschiedliche Rechtsauffassung darüber, ob dem Land ein Prüfrecht zusteht oder nicht.

„Aus unserer Sicht bedarf es einer Rahmenvereinbarung sowie einer Leistungs- und Prüfvereinbarung, damit die Prüfung der Werkstätten auf rechtlich sicheren Füßen steht. Das muss gegeben sein und dann steht aus unserer Sicht einer Prüfung auch nichts im Wege“, so Michael Hamm, Landesgeschäftsführer des Paritätischen.

In Rheinland-Pfalz ist es seit vielen Jahren nicht gelungen, diese Voraussetzungen zu schaffen. Allerdings gibt es durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) einen neuen Impuls, da das BTHG explizit den Abschluss von Rahmenverträgen vorschreibt. „Ich bin guter Hoffnung, dass wir einen passen Rahmenvertrag vereinbaren können. Bis dahin gibt es hinsichtlich des Prüfrechts schlicht und einfach unterschiedliche Rechtsauffassungen, die wohl letztlich gerichtlich geklärt werden müssen“, so Hamm. Aus Sicht des Verbandes ist die gerichtliche Klärung unterschiedlicher Rechtsauffassungen erst einmal nichts Ungewöhnliches. Dies führt zu einer Rechtssicherheit für alle Beteiligten – und müsste damit auch im Interesse aller Beteiligten sein.

Wichtig ist jetzt aber, dass die Werkstätten nicht unter Generalverdacht gestellt werden, nicht verantwortungsvoll mit Geldern umgegangen zu sein. „Die Werkstätten beschäftigen viele hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung ausführen. Ein Vergleich mit den durchschnittlichen Kosten für die Werkstätten in den anderen Bundesländern ist zu kurz gesprungen“, so Hamm. Jedes Land hat eigene Standards für die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung in den Werkstätten; dieser Umstand muss zwingend Berücksichtigung finden, damit nicht „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden. Von daher plädiert der Paritätische für eine sachliche, differenzierte Betrachtung.

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