Rückfallquote bei Strafgefangenen liegt bei 46 Prozent

Ende März 2016 saßen in den zehn rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten 2.637 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ein. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 97 Personen bzw. 3,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der einsitzenden Strafgefangenen ist in den vergangenen Jahren nahezu kontinuierlich zurückgegangen. Vor zehn Jahren verbüßten noch 3.446 Personen eine freiheitsentziehende Strafe, im aktuellen Jahr sind es gut 23 Prozent weniger.

Von den Inhaftierten verbüßten 2.330 Männer und 154 Frauen eine zeitlich befristete Jugend- oder Freiheitsstrafe, die voraussichtliche Vollzugsdauer belief sich im Mittel auf 21 Monate. Das Durchschnittsalter dieser Verurteilten lag bei 35 Jahren. Weitere 99 Männer und acht Frauen saßen lebenslänglich ein; sie waren im Schnitt 49 Jahre alt. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug von mindestens 15 Jahren. Danach kann der Strafarrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Insgesamt 46 Männer befanden sich in Sicherungsverwahrung mit unbestimmter Vollzugsdauer; ihr Durchschnittsalter lag bei 54 Jahren. Eine Sicherungsverwahrung wird gerichtlich angeordnet, wenn ein Straftäter nach Verbüßen seiner Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit vor möglichen künftigen Taten nicht aus dem Strafvollzug entlassen werden kann.

Die Rückfallquote der Strafgefangenen ist sehr hoch. 46 Prozent saßen zum wiederholten Mal in einer Justizvollzugsanstalt ein. Jeder Vierte dieser Rückfalltäter wurde bereits innerhalb eines Jahres nach der letzten Entlassung wegen einer erneuten Straftat festgenommen.

Nahezu ein Drittel der Einsitzenden (801 Personen) war aufgrund eines Gewaltverbrechens inhaftiert. Hierbei handelt es sich um Verbrechen, die unter Anwendung von körperlicher Gewalt an einer Person begangen werden. Aufgrund eines Vermögens- oder Eigentumsdeliktes (z. B. Diebstahl oder Betrug) verbüßten 875 Strafgefangene (33 Prozent) eine Freiheitsstrafe, 380 Personen (14 Prozent) saßen wegen einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz ein

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