Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Geldfälscher

Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen fünf Männer und eine Frau wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung bzw. Beihilfe zur Geldfälschung zum Landgericht Trier erhoben. Bei den männlichen Angeschuldigten handelt es sich um vier im Raum Hannover lebende Personen armenischer, irakischer und serbischer Staatsangehörigkeit im Alter von 26 bis 28 Jahren sowie einen in Frankreich lebenden serbischen Staatsangehörigen im Alter von 29 Jahren. Vier der Männer waren im November 2014 bei einem Falschgeldgeschäft in Otzenhausen/Saarland auf frischer Tat festgenommen worden. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft. Dem fünften Mann wird vorgeworfen, zu zwei der Taten Beihilfe geleistet zu haben. Der angeklagten Frau, einer 28 Jahre alten französischen Staatsangehörigen wird Beihilfe zu einer der Taten zur Last gelegt.

Gegenstand der Anklage sind insgesamt 4 Falschgeldgeschäfte im Zeitraum zwischen Juli und November 2014, die nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen zum Teil unter Beteiligung aller Angeschuldigten, zum Teil unter Beteiligung nur eines Teils der Angeschuldigten begangen wurden.

Hinreichender Tatverdacht besteht hinsichtlich folgender Fälle: Im Juli 2014 erwarb einer der Angeschuldigten Falschgeld im Nennwert von 1.600,– Euro und brachte es anschließend unter anderem bei Wareneinkäufen in Umlauf. Bei den weiteren Geschäften Anfang August, Anfang September und im November 2014 wurden Falsifikate im Nennwert von ca. 32.000,– Euro, 80.000,– Euro und 100.000,– Euro angeboten, geliefert und erworben. Bei den falschen Geldscheinen handelte es sich jeweils um 20-Euro- und 50-Euro-Noten, die nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen in Italien hergestellt worden sein dürften.

Der 29 Jahre alte, in Frankreich lebende, serbische Staatsangehörige ist hinreichend verdächtig, sich das Falschgeld in allen vier Fällen aus bislang nicht bekannten Quellen verschafft und an die im Raum Hannover lebenden Käufer geliefert zu haben. Diesen wird zur Last gelegt, das Falschgeld erworben und anschließend unter anderem bei Wareneinkäufen in den Verkehr gebracht zu haben. Das Falschgeld aus dem vierten Geschäft gelangte indes nicht mehr in Umlauf, weil nach intensiven – verdeckt geführten – Ermittlungen der Kriminaldirektion und der Staatsanwaltschaft Trier sowohl der Lieferant als auch die Erwerber der Falsifikate bei deren Übergabe auf einem Parkplatz im Otzenhausen/Saarland festgenommen und die falschen Geldscheine sichergestellt werden konnten.

Bislang hat lediglich einer der Angeschuldigten Angaben zum Tatgeschehen gemacht und die Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Die fünf Mitangeschuldigten haben sich bisher nicht eingelassen. Das Landgericht Trier wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden. Ein Termin für die Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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