Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen versuchten Totschlag auf

Trier. Der Angeklagte wurde von der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier für schuldig erklärt wegen a) des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Verkehrsunfalls in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz; b) der Bedrohung in vier tateinheitlichen Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung und c)der Körperverletzung. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Das Gericht teilte jetzt mit, dass auf die Revision des Angeklagten hin das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen wurde.

Zum Hintergrund: Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Frühjahr/ Sommer 2016 seine ehemalige Lebensgefährtin in der mit den zwei gemeinsamen Kindern bewohnten Wohnung im Raum Wittlich angegriffen und mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen zu haben. Als die ältere Tochter versucht haben soll ihn von weiteren Angriffen abzuhalten, soll der Angeklagte ihr einen Schlag ins Gesicht versetzt haben. Nach der Trennung soll der Angeklagte mehrfach seine ehemalige Lebensgefährtin an deren Wohnung aufgesucht haben. Im August 2016 soll er sich geweigert haben, die ehemals gemeinsame Wohnung zu verlassen. Dabei soll er seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht und mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Am darauffolgenden Tag soll er gegenüber den alarmierten Polizeibeamten seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit dem Tode gedroht haben.
Im September und Oktober 2016 soll der Angeklagte die ehemalige Lebensgefährtin insgesamt bei drei Begebenheiten aufgesucht und mit dem Tode bedroht habe, wobei er bei zwei Gelegenheiten ein Messer als Drohmittel verwendete. Im Oktober 2016 begab sich die ehemalige Lebensgefährtin mit ihren Kindern und einem weiteren Zeugen nach Luxemburg. Dem Angeklagten wird auch vorgeworfen, diese mit seinem eigenen Pkw, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, auf der Autobahn gefolgt zu sein. Nachdem seine ehemalige Lebensgefährtin seiner Aufforderung auf dem nächstgelegenen Parkplatz anzuhalten nicht nachgekommen ist, soll er neben den Pkw des Zeugen gefahren und diesen drei Mal im Bereich des vorderen Kotflügels und der Fahrertür gerammt haben. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge soll zu diesem Zeitpunkt mindestens 80 bis 90 km/h betragen haben.

Der Angeklagte stammt aus Serbien und ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er wurde aufgrund des Haftbefehls vom 16. Oktober 2016 am darauf folgenden Tag festgenommen und seit dem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

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