Die Grundschulen in Pünderich, Oberkail und zwei weiteren Gemeinden werden nicht geschlossen

Trier. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Schulaufsichtsbehörde hat 40 kleine Grundschulen von insgesamt 962 Grundschulen in Rheinland-Pfalz überprüft. All diese Schulen erfüllten die vom Schulgesetz geforderte Mindestzügigkeit von einer Klasse pro Jahrgang schon lange nicht mehr. Nach einer ersten Prüfung im Herbst letzten Jahres blieben noch acht Schulstandorte übrig, für die ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden sollte. Nach weiteren ausführlichen Gesprächen entschloss sich die Schulaufsichtsbehörde nun für insgesamt vier dieser Schulstandorte das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten. „Wir haben es uns mit diesem umfangreichen Überprüfungsverfahren wirklich nicht leicht gemacht, denn wir wollen weiterhin ein dichtes Netz an Grundschulen in unserem Land vorhalten. Nur da, wo sich keine nachvollziehbaren, schulischen Ausnahmegründe für den Erhalt des Standortes finden ließen, leiten wir ein Verfahren zur Aufhebung des Schulstandortes ein“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz. Ein Aufhebungsverfahren wird demnach für die Schulstandorte Reifferscheid, Lieg, Frankenstein und Herkersdorf eingeleitet.

Der Protest aller Beteiligten im Januar und der flammende Aufruf von Bürgermeister Karl Heinz Simon in Pünderich haben sich gelohnt

Vier Grundschulen bleiben erhalten
Die Grundschulen Pünderich (Landkreis Cochem-Zell) und Schöndorf (Landkreis Trier-Saarburg) bleiben erhalten, weil – wie von den Schulträgern vorgetragen – bei Aufhebung der Schulen, die räumlichen Kapazitäten an den Nachbarschulen Zell und Gusterath nicht ausreichen würden. Im Falle einer Klassenmehrbildung würden eventuell Erweiterungsbauten erforderlich. Die betreffenden Schulträger sind jedoch aufgefordert, die Schulstandorte im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung unter besondere Beobachtung zu stellen, hierbei wird die ADD sie begleiten. Der Träger der Grundschule Pünderich hat bereits angekündigt, den Grundschulstandort im nächsten Jahr selbstverantwortlich zu schließen, sollte die Zahl der Schülerinnen und Schüler noch weiter sinken. Das ist im Sinne der angestrebten verbindlichen Schulentwicklungsplanung für den Grundschulbereich durch die verantwortlichen Träger vor Ort, die nun auch ins Schul-gesetz aufgenommen werden soll, absolut begrüßenswert.

Im Schulbezirk der Grundschule Oberkail werden in den nächsten Jahren wieder deutlich mehr Kindern leben, so dass ab 2020 sogar die Bildung von einer Jahrgangsklasse möglich ist.
Geprüft wurde bei allen in Frage stehenden Standorten unter anderem, ob die Schulen künftig durch steigende Schülerzahlen wieder dauerhaft mehr Klassen bilden können, ob eine weitere Schule in erreichbarer Nähe ist und diese genügend Kapazität hat, die Schülerinnen und Schüler auch aufnehmen zu können und wie die jeweilige Schule von den Eltern vor Ort angenommen wird.

Der vierte Standort: Bingen-Gaulsheim bleibt ebenfalls erhalten, da in der benachbarten Grundschule Bingen-Kempten keine ausreichenden Aufnahmekapazitäten für die Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Außerdem wäre der Schulweg zur übernächstgelegenen Schule Burg Klopp deutlich länger als die in den maßgeblichen „Leitlinien für ein wohnortnahes Schulangebot“ vorgegebenen 30 Minuten.

„Alle Schulstandorte wurden individuell und sehr ausführlich geprüft, um ein zukunftssicheres Grundschulangebot wohnortnah zu erhalten. Dennoch ist es eine ständige Aufgabe der Schulträger vor Ort, sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung rechtzeitig und dauerhaft mit den Perspektiven aller Schulstandorte zu beschäftigen“, so ADD-Präsident Linnertz.

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