e-Justiz gewinnt an Fahrt – aber der Mensch bleibt im Mittelpunkt

Trier. Der 34. Deutsche Rechtspflegertag vom 26. bis 28. Oktober 2016 stellt die e-Justiz in den Fokus seiner Betrachtungen und Diskussionen. Die Auswirkungen des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der E-Akte werden die Arbeitsbedingungen in der Justiz in den nächsten Jahren stärker verändern, als dies irgendeine Entwicklung in den letzten Jahrzehnten getan hat. Die ersten Pilotierungen zur e-Justiz haben in einzelnen Bundesländern bereits begonnen. Die größte Gefahr wird in einem automatisierten workflow gesehen, der keinesfalls zu einer IT-gesteuerten Entscheidung führen darf. „Zwingend muss immer der abwägende Mensch im Mittelpunkt einer Entscheidung stehen. Dieser kann bei wertenden Entscheidungen mit Gestaltungsspielraum nur ein sachlich unabhängiger Richter oder Rechtspfleger sein. Die Unabhängigkeit gerichtlicher Entscheidungen darf durch nichts gefährdet werden“, betonte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger Wolfgang Lämmer. Künstliche Intelligenz kann die Erledigung von Routineaufgaben erleichtern. Wenn Intuition, Psychologie, Mitgefühl oder emotionales Verständnis gefragt ist, ist aber der Mensch niemals durch eine Maschine ersetzbar.

Durch die Automatisierung werden sich auch Aufgabenbereiche wesentlich verändern. So wird es neue Gebiete geben, vor allem im IT-Bereich für Betreuung, Entwicklung und Organisation. Die neuen Arbeitsmethoden sollten auch genutzt werden, um unter Berücksichtigung der Rechtsbedürfnisse der Bürger Aufgabenzuschnitte innerhalb der Justiz neu zu bedenken. Dabei ist eine gute Koordinierung der Bundesländer dringend erforderlich. Der Rechtspfleger ist die zweite Säule der Dritten Gewalt. Er trifft an Gerichten und Staatsanwaltschaften unabhängige Entscheidungen. Hauptschwerpunkt der Tätigkeit sind die sozial, wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtigen Bereiche der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung.

Der Bund Deutscher Rechtspfleger vertritt die Interessen der rund 13.000 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Deutschland. Der Bund Deutscher Rechtspfleger beteiligt sich aktiv durch Stellungnahmen und Initiativen an den Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und der EU.

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