Geldautomaten-Knacker Prozess muss neu aufgerollt werden

Trier. Am 05.02.2018, 09:00 Uhr, beginnt erneut der Prozess gegen vier Geldautomatenknacker, die bereits in 2013 verurteilt worden sind. Die Angeklagten sind durch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts mit Urteil vom 11. Juli 2013 verurteilt worden. Die Angeklagten V., H. und Z. sind schuldig des schweren Bandendiebstahls sowie des versuchten schweren Bandendiebstahls, der Angeklagte G. des versuchten schweren Bandendiebstahls.

Der Angeklagte V. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren, die Angeklagten H. und Z. zu Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils fünf Jahren und der Angeklagte G. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Alle vier Verurteilten gingen danach in Revision. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Beschluss vom 07. August 2014 das Urteil des Landgerichts vom 11. Juli 2013 aufgehoben und die Sache zu einer neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Anm.d.Red: Unfassbar !

Jetzt befasst sich die 3. Große Strafkammer am Landgericht Trier mit diesem Fall. Zur Sache: Angeklagt sind vier Männer im Alter zwischen 45 und 56, die gebürtig aus Bosnien und Herzegowina stammen. Drei von Ihnen wohnen jedoch schon lange mit ihren Familien in Deutschland. Alle Vier kamen keiner Arbeit nach und erhielten Sozialleistungen.

Ihnen wird vorgeworfen als Mitglieder einer Bande Banken aufgebrochen und die dortigen Geldautomaten geknackt zu haben. Im Einzelnen sollen die vier Angeklagten im April 2010 durch ein aufgehebeltes Fenster in die Büroräume einer Bank in Longkamp eingedrungen sein. Sodann sollen sie die Glastür zum Tresorraum mit einem Feuerlöscher aufgebrochen und den Tresor des Geldausgabeautomaten mittels Schweißgerät und hydraulischem Spreizer geöffnet haben. Mit ca. 150.000 Euro in Scheinen sollen sie geflüchtet sein.
Darüber hinaus sollen sie im Oktober 2010 in eine Bankfiliale in Reil eingedrungen sein, indem sie die Scheibe des Erdgeschossfensters einschlugen und durch das kaputte Fenster einstiegen. Auch dort sollen sie auf ähnliche Weise den Tresor des Geldautomaten aufgebrochen, die dort befindlichen Geldscheine entnommen und sodann Putzmittel zur Spurenvernichtung ausgeschüttet haben. Hier sollen sie sodann mit einer Beute von 135.000 Euro unbemerkt entkommen sein.

Zuletzt sollen die Angeklagten im November 2011 versucht haben durch ein vergleichbares Vorgehen, Geld aus einer Bank in Dülmen-Rorup zu stehlen. Hierzu sollen sie ein Fenster einer dortigen Bank aufgehebelt und ein Datenkabel durchtrennt haben und sodann den Tatort zwecks Abwartens eines stillen Alarms verlassen haben. Bei diesem Vorgehen wurden die Angeklagten bereits observiert. Als sie dann zum Tatort zurückkehren wollten, wurden sie von Polizeikräften festgenommen. Zwei der Angeklagten sind bereits mehrfach einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die beiden anderen Angeklagten sind nicht vorbestraft.
Den Angeklagten wird zudem vorgeworfen, Anfang Oktober 2011 die Seitenfenster der Büroräumlichkeiten einer Bank in der Nähe von Bremen aufgebrochen und anschließend in das Gebäude eingestiegen zu sein. Dort sollen sie den Tresor des Geldautomaten mittels Schweißgerät und hydraulischem Spreizer aufgebrochen haben. Mit 125.585,00 Euro sollen sie geflüchtet sein.

Einem Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen mit anderen unbekannten Mittätern auf gleiche Weise in eine Bank in Ostfriesland eingebrochen zu sein und nach Aufbrechen des Tresors des Geldautomaten mit 115.525,00 Euro geflohen zu sein.

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