Kolumbianische Diebesbande wegen Diebstahl medizinischer Geräte im Wert von 3,1 Millionen vor Gericht

Trier. Am 22. Mai, 09:00 Uhr wird vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Trier der Prozess gegen zwei Kolumbianer fortgeführt, die im Zeitraum April 2016 bis November 2017 bandenmäßig Einbruchdiebstähle in Krankenhäuser verübt hatten.

Einem 42-jährigen Angeklagten und einem 30-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im vorgenannten Zeitraum gemeinsam mit zwei noch unbekannten Hintermännern hochwertige medizinische Geräte – sogenannte Endoskope – im Gesamtwert von ca. 3,1 Millionen Euro gestohlen zu haben. Dabei sollen sie laut Anklage in unterschiedlichen Besetzungen an 13 einzelnen Taten beteiligt gewesen sein. Andere Bandenmitglieder sollen die medizinischen Geräte anschließend in Kolumbien oder angrenzenden Länder verkauft haben.

Die Angeklagten besitzen beide die kolumbianische Staatsangehörigkeit. Sie befinden sich beide seit dem 02.11.2017 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Anm.d.Red.: Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass in der Pressemitteilung des Gerichts erwähnt wird, dass die beiden Täter bisher in Deutschland nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. Auffällig ist auch, dass die beiden kolumbianischen Täter von fünf deutschen Rechtsanwälten (vermutlich Pflichtverteidiger) verteidigt werden. Das Deutsche Gesetz bestimmt, dass einem Beschuldigten bzw. einem Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen ein Anwalt an die Seite gestellt wird, der staatlich finanziert wird.
Ein verbreiteter Irrtum ist hierbei, der Pflichtverteidiger sei eine Art „Anwalt für Arme“. Denn die Beiordnung ist nicht abhängig von den finanziellen Mitteln des Angeklagten. Entscheidend ist hier vielmehr, die Schwere des Tatvorwurfes sowie die allgemeine strafprozessuale Situation.

Der Sinn einer Pflichtverteidigerbeiordnung liegt nämlich darin, die Verfahrensrechte eines Beschuldigten zu sichern und diesem eine wirksame Verteidigung zu ermöglichen. Dass man in einem so eindeutigen Fall insgesamt fünf Verteidiger einsetzten muss, ist auch bemerkenswert.

Folgende Taten sollen sie im Einzelnen begangen haben:

Ort                       Tat(-objekt)/Beute/Schaden
Dernbach              Einbruch Krankenhaus/ 6 Gastroskope/ 100.000,00 €
Aschersleben        Einbruch Krankenhaus/ 8 Endoskope und 1 Ultraschallendoskop/ 300.000,00 €
Landstuhl              Einbruch Krankenhaus/2 Video- Bronchoskope, 1 Video-Duodenoskop, 3 Video-Gastroskope
und 3 Video-Koloskope/ 500.000,00 €
Baumholder         Einbruch Krankenhaus/2 Bronchoskope, 2 Gastroskope, 2 Koloskope und 1 Patien- tenmonitor/ 117.268,00 €
Idar- Oberstein   Einbruch Krankenhaus/ Versuch
Bitburg                  Einbruch Krankenhaus/ 4 Videogastroskope, 3 Videokoloskope, 1 Duodenoskop mit CCD Video-kamera,
2 Ultraschallendoskope, 1 Videoenteroskop und 1 Videobronchoskop/ 300.000,00 € – 350.000,00 €
Remagen              Einbruch Krankenhaus/ 1 Bronchoskp, 2 Duodenoskope, 6 Gastroskope, 5 Koloskope und 2 Endosonoskope/ 400.000,00 €
Bad Dürkheim    Einbruch Krankenhaus/ 2 Bronchoskope, 1 Duodenoskop, 6 Gastroskope und 5 Koloskope/ 400.000,00 €
Lebach                  Einbruch Krankenhaus/ 1. Bronchoskop, 1 Duodenoskop, 3 Gastroskope und 3 Koloskope/ 240.000,00 €
Hermeskeil          Einbruch Krankenhaus/6 Gastroskope, 5 Coloskope und 1 Duodenoskop/ 308.000,00 €
Lampertheim      Einbruch Krankenhaus/6 Gastroskope, 1 Ultraschall-Gastroskop, 2 Bronchoskope, 3 Koloskope,
1 Duodenoskop und 4 Übungsendoskope/ 381.500,00 €
Speyer                  Einbruch Krankenhaus/ Versuch

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