Prozess gegen zwei westafrikanische Drogenhändler

Trier. Vor dem Landgericht Trier müssen sich am 16. März zwei westafrikanische Drohenhändler verantworten. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen im Zeitraum von März 2012 bis Januar 2013 bei 31 Gelegenheiten Handel mit fünf Zentner Rauschgift (mindestens 227,5 kg Marihuana und 1,5 kg Kokain) betrieben und hierbei in 30 Fällen Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben. Sie sollen bis zu ihrer Verhaftung ihren Lebensunterhalt durch internationale illegale Betäubungsmittelgeschäfte aus den Niederlanden heraus bestritten haben. Dazu sollen sie Kuriere zur Verbringung der Betäubungsmittel über die Landesgrenze eingesetzt haben. Auf diese Weise sollen die Angeklagten insgesamt zumindest 227,5 kg Marihuana umgesetzt haben, von denen nach Trier (20 kg) verbracht worden sein sollen.

Beide Angeklagten sind guineische Staatsbürger. Einer lebte bis zu seiner Festnahme in Eind-hoven/Niederlande. Am 09.06.2016 wurde er in Belgien festgenommen und befindet sich seit dem 15.07.2016 ununterbrochen in Deutschland in Untersuchungshaft. Der andere Angeklagte hat auch  einen niederländischen Pass. Er ist bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bis zu seiner Festnahme in den Niederlanden lebte er in Belgien. Seit dem 29.03.2016 befindet er sich ununterbrochen in Deutschland in Untersuchungshaft.

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