Trierer Rechtsanwalt wegen Betrug und Untreue verurteilt

Trier. Das Landgericht Trier hat einen bekannten Trierer Strafverteidiger wegen Untreue und Betrug zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Sein Verteidiger hatte auf sechs Monate plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate auf Bewährung gefordert. Die Strafe wird über vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht ordnete zudem an, dass der Verurteilte den Gesamtschaden von rund 22.000 Euro ersetzen muss. Die Rechtsanwaltskammer und Generalstaatsanwaltschaft obliegt nun die Entscheidung, ober der 55-jährige Jurist seine Zulassung als Anwalt behalten darf.

Der Angeklagte hatte Betrug und Untreue damit begründet, dass er sich damals in „einer Lebenskrise“ und finanziell schwierigen Lage befunden hätte. Er hatte sich privat mit fast einer halben Million Euro verschuldet. Seit 2014 läuft gegen ihn ein Insolvenzverfahren.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von März 2010 bis Februar 2011 in vier Fällen im Rahmen der Mandatierung zur Eintreibung einer Forderung einen Betrag über insgesamt 13.450 Euro auf einem Geschäftskonto vereinnahmt zu haben, dass auf Kreditbasis geführt wurde. Die eingegangenen Gelder sollen nicht an die Mandanten weitergeleitet worden sein.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte im Zeitraum vom 10.08.2010 bis zum 22.11.2011 darüber hinaus in drei Strafverfahren, in denen er jeweils als Pflichtverteidiger beigeordnet war, die Festsetzung seiner Vergütung gegenüber dem Gericht beantragt haben und dabei jeweils versichert haben, dass Vorschüsse oder sonstige Zahlungen nicht geleistet worden seien, wobei ihm bewusst war, dass dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Vielmehr sollen bereits Vorschusszahlungen im Vorfeld erfolgt sein. Im Vertrauen auf die fehlende Vorschusszahlung soll der jeweils beantragte Betrag durch das Gericht festgesetzt und dem Angeklagten ausgezahlt worden sein.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, in zwei Fällen im Zeitraum Sommer 2013 bis Februar 2015 jeweils von einem Mandanten die Zahlung eines Gebührenvorschusses gefordert zu haben, obwohl er diesem als Pflichtverteidiger beigeordnet war und ihm daher bewusst war, dass dies nicht erlaubt ist. Der Mann hatte alle Vorwürfe zugegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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