Verkauf von bebauten Hausgrundstücken im Bieterverfahren

Wittlich. Die Stadt Wittlich beabsichtigt, die nachfolgend aufgeführten Hausgrundstücke zu verkaufen:

Lage Flur Parzelle Größe Mindestgebot
54516 Wittlich, Unterm Gänsberg 6 21 22/28 233 qm 29.000 EUR
54516 Wittlich, Unterm Gänsberg 8 21 22/29 223 qm 68.000 EUR
54516 Wittlich, Unterm Gänsberg 13 21 1196/22 272 qm 37.000 EUR
54516 Wittlich, Unterm Gänsberg 15 21 1195/22 268 qm 33.000 EUR
54516 Wittlich, Fallerweg 120 21 1529/22 421 qm 67.000 EUR

 

Die Grundstücke werden im Bieterverfahren verkauft. Dies bedeutet, dass alle Interessenten ein schriftliches Angebot zum Erwerb des jeweiligen Grundstücks in der Zeit vom 3. August bis zum 24. August, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich einreichen können. Ihrem Anschreiben an die Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, fügen Sie bitte einen verschlossenen Umschlag mit Ihrem Angebot (mit Name und Anschrift des Bieters, Angabe der gewünschten Immobilie, Angebotshöhe in EUR, Datum und Unterschrift) bei. Sollten Sie mehrere Immobilien erwerben wollen, sind die Angebote getrennt für jedes Objekt einzureichen. Die Angebote müssen bis zum letztgenannten Zeitpunkt die Stadtverwaltung Wittlich erreicht haben. Die jeweiligen Mindestgebote sind in der o.a. Tabelle ersichtlich.

Grundsätzlich wird jeweils das höchste Gebot berücksichtigt. Entspricht dies jedoch nicht den Vorstellungen der Stadt Wittlich, behält sich diese vor, nachbieten zu lassen, die Veräußerung zu verschieben bzw. eine erneute Ausschreibung durchzuführen. Die Stadt Wittlich behält sich weiterhin vor, jeweils unter den drei meistbietenden Bewerbern auszuwählen bzw. jeweils generell vom Verkauf abzusehen. Eine rechtsverbindliche Annahme des Kaufangebotes entsteht für die Stadt Wittlich erst mit der notariellen Beurkundung. Besichtigungen der Immobilien sind am 1. August nur nach vorheriger Anmeldung unter Tel. 06571/17-1320 möglich. Die jeweiligen Gutachten über die Verkehrswerte der Immobilien können nach vorheriger Vereinbarung in der Stadtverwaltung Wittlich zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Auszugsweise stehen die Gutachten im Internet unter www.wittlich.de zur Einsichtnahme zur Verfügung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen. Jeder Kaufinteressent wird daher aufgefordert, sich über Zustand/Lage des jeweiligen Verkaufsobjektes selbst zu informieren und die notwendigen Feststellungen zu treffen. Alle mit dem Abschluss des Kaufvertrages verbundenen Kosten und Gebühren einschl. der Grunderwerbssteuer sind vom jeweiligen Käufer zu tragen. Der jeweilige Kaufpreis ist innerhalb von drei Wochen nach Vertragsabschluss an die Stadt Wittlich zu entrichten. Wir weisen darauf hin, dass die Objekte ungekündigt vermietet sind. Für Fragen steht Ihnen bei der Stadtverwaltung Wittlich Herr Sebastian Klein, Tel. 06571/17-1320 oder per Mail sebastian.klein@stadt.wittlich.de zur Verfügung.

 

Wittlich, den 18.07.2015

Stadtverwaltung Wittlich

Joachim Rodenkirch

Bürgermeister

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen