Versammlungsbehörde hebt Sperrung der Rudolf-Diesel-Straße in Wittlich auf

Wittlich. Die Versammlungsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gibt die von einer halbseitigen Sperrung betroffene Rudolf-Diesel-Straße in Wittlich ab Samstag, dem 01. November 2014, wieder beidseitig für den Verkehr frei. Ursache für die halbseitige Sperrung war ein seit dem 20. Oktober andauernder Streik vor dem Betriebsgelände der Franklin Electric. Dieser Streik soll auch in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Die bisherige Genehmigung war bis zum 30. November 2014 befristet. Um den Streik weiterhin zu ermöglichen wurde den Streikenden der Bürgersteigbereich vor dem Betriebsgelände sowie eine von der Firma Franklin Electric freigegebene Betriebsfläche als Versammlungsraum zugewiesen. Darüber hinaus bieten die Versammlungsbehörde und die Stadt Wittlich nach wie vor an, die Zufahrt zum Betriebshof der Stadtwerke zu nutzen. Diese befindet sich auf der gegenüber liegenden Straßenseite, wo auch das Streikzelt der Gewerkschaft aufgebaut ist. Diese erneute Genehmigung gilt bis Freitag, dem 07. November 2014.

Die weitere Nutzung der Fahrbahn der Rudolf-Diesel-Straße (auch einseitig) durch die Streikenden wird im Hinblick auf die bisherigen, seit über zwei Wochen andauernden Behinderungen des Straßenverkehrs und der dort angesiedelten Gewerbebetriebe und auf Grund zahlreicher eingegangener Beschwerden, sowie des Schulbeginns und der zusätzlichen Behinderungen des Schülerverkehrs ab der nächsten Wochen nicht mehr gestattet. Nach den polizeilichen Feststellungen hat sich auch die Einbahnstraßenregelung mangels Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer und weitgehender übergreifender Verkehrsstörungen nicht bewährt.

Die ursprünglich durch die IG Metall angezeigte Teilnehmerzahl von 300 bis 1.000 Teilnehmern wurde seit dem Montag, 20. Oktober 2014, während der Zeiten der Vollsperrung der Rudolf-Diesel-Straße nie erreicht. Zeitweise hielten sich in dem abgesperrten Veranstaltungsraum keine Teilnehmer auf. Auf Grund dieses Sachverhaltes stellt sich die Teilsperrung der Rudolf-Diesel-Straße täglich über 24 Stunden in ihrer Funktion als überdurchschnittlich stark frequentierte städtische Verbindungsstraße zwischen den Bundesstraßen 49 und 50 und als Zufahrtsstraße zu einer Vielzahl von Betrieben im Industriegebiet Wittlich 2 als nicht erforderlich und in ihren Auswirkungen insbesondere vor dem Hintergrund der wochenlangen Dauer als unverhältnismäßig und nicht mehr vertretbar dar. Darüber hinaus hat die Rudolf-Diesel-Straße überörtliche Bedeutung als ausgeschilderte Umleitungsstrecke der BAB A 1 zwischen den Anschlussstellen Wittlich-Mitte (125) und Hasborn (123) und umgekehrt. Nach Schulbeginn nach den Herbstferien am kommenden Montag, 03. November 2014, sind zudem nicht akzeptable Behinderungen des Schülerverkehrs zu erwarten.

Da es sich bei der Rudolf-Diesel-Straße um eine überdurchschnittlich stark frequentierte städtische Verbindungsstraße zwischen den Bundesstraßen 49 und 50 und auch um eine Zufahrtsstraße zu einer Vielzahl von Betrieben im Industriegebiet Wittlich 2 handelt, dürfte bereits die Anzahl der beeinträchtigten Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Stunde die Anzahl der tatsächlichen Versammlungsteilnehmer überschreiten, sodass dies hochgerechnet auf täglich bis zu 9 Stunden eine unverhältnismäßig hohe Beeinträchtigung zu Lasten der Verkehrsteilnehmer darstellt. Die längerfristige Sperrung einer Bundesautobahn-Umleitungsstrecke ist somit aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs nicht akzeptabel.

Darüber hinaus werden die im Zuge der Rudolf-Diesel-Straße in Höhe des Versammlungsraums ansässigen Gewerbebetriebe erheblich hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit durch ihre Kunden, Lieferanten etc. beeinträchtigt. Mehrere Gewerbetreibende haben der Versammlungsbehörde von erheblichen Umsatzeinbußen berichtet. Die Gewerbefreiheit und das Recht auf Eigentum dieser Gewerbetreibenden werden durch die andauernde Teilsperrung der Rudolf-Diesel-Straße erheblich beeinträchtigt. Für ein am heutigen Freitag, 31. Oktober 2014, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr angemeldetes Familien- und Solidaritätsfest hat die Versammlungsbehörde den bisherigen Versammlungsraum auf der halbseitigen Fahrbahn der Rudolf-Diesel-Straße sowie auf dem von der Firma Franklin Electric freigegebene Betriebsfläche zugewiesen.

Einer beantragten Vollsperrung konnte die Versammlungsbehörde nicht zustimmen. Die von der IG Metall beantragte Vollsperrung der Rudolf-Diesel-Straße zur Durchführung der zusätzlichen Versammlung an einem Freitagnachmittag und frühen Abend vor einem Feiertag (Allerheiligen am Samstag, 01. November 2014) und einem Wochenende stellt sich angesichts des zu erwartenden zusätzlichen Straßenverkehrs in den Industriegebieten der Stadt Wittlich zur Durchführung von Einkäufen als unverhältnismäßig dar. Sie ist darüber hinaus nicht von dem anlässlich des Kooperationsgespräches am 27. Oktober 2014 getroffenen Einvernehmen hinsichtlich des Versammlungsraum (= rechte Fahrbahnseite – wie eingangs beschreiben) gedeckt.

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