Bitte nicht verwechseln! BÜRGERDIENST e.V. und LEPPER Stiftung

 

Zwei gemeinnützige Einrichtungen mit gemeinsamem Ziel,
aber unterschiedlicher Herangehensweise!

Zwischen BÜRGERDIENST e.V. und LEPPER Stiftung
bestehen deutliche Unterschiede!
Was sie verbindet ist, Gutes für die Region zu tun, aber getrennt voneinander und auf unterschiedlichen Wegen.

Im Zusammenhang mit der Neugründung der LEPPER Stiftung und der Realisierung erster Projekte im Landkreis Vulkaneifel (Spende an das Maria-Hilf-Krankenhaus in Daun zur Einrichtung einer neuen kardiologischen Fachabteilung mit eigenem Herzkatheterlabor) kam es in den letzten Monaten immer wieder zu Nachfragen, wie sich die LEPPER Stiftung von dem bereits seit Jahren in der Region bekannten BÜRGERDIENST e.V. unterscheide.

Vielfach kam es auch zu Anfragen individueller Förderungen, die weder die LEPPER Stiftung noch der Bürgerdienst e.V. nach ihren jeweiligen, gemeinnützigen Satzungszwecken unterstützen dürfen.

Vor diesem Hintergrund ist es den Vertretern der LEPPER Stiftung und den Vertretern des BÜRGERDIENST e.V. wichtig, ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede nachfolgend darzustellen, und potentiellen Antragstellern den Weg zur „richtigen“ gemeinnützigen Organisation für die jeweilige Anfrage aufzuzeigen.

 

Was ist der Bürgerdienst e.V.?

– Der Bürgerdienst e.V. ist ein gemeinnütziger, regionaler Förderverein

Seit neun Jahren hat sich der BÜRGERDIENST e.V. um die Region verdient gemacht. Mit vielen gemeinnützigen Projekten, die insbesondere den Vereinen der Region, Kindergärten und Schulen, sozialen und interkulturellen Einrichtungen (CaféAsyl, Forum eine Welt,) und Ferienfreizeiten von Schulen und Kirchengemeinden zu Gute kamen, ist der BÜRGERDIENST e.V. vielen Menschen im Landkreis Vulkaneifel und darüber hinaus ein Begriff.

Bereits seit acht Jahren bietet der BÜRGERDIENST e.V. ein eigenes Stipendium für Studienanfänger und ganztägige Aus- und Fortbildungen in Zusammenarbeit mit den Schulen des Landkreises an. Dadurch konnten sich inzwischen schon vierzig junge Menschen aus der Region mit der finanziellen Unterstützung des Bürgerdienst e.V. für ein Studium entscheiden und zum Teil ihren Wunschstudiengang bereits erfolgreich abschließen.

Eingetragener und gemeinnütziger Verein

Der BÜRGERDIENST e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Mürlenbach. Sein fünfköpfiger Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Versammlung der der Mitglieder des BÜRGEDIENST e.V. gewählt.

Dem Vorstand des BÜRGERDIENST e.V. gehören folgende Personen an: Doris G. Lepper (Vorsitzende); Andrea Rätz-Schröder (stellv. Vorsitzende); Erwin Borsch (Kassenwart), Werner Peters (Pressesprecher) und Tyrone Winbush.

Der BÜRGERDIENST e.V. ist seit seiner Gründung im Jahr 2009 als gemeinnütziger Verein anerkannt.

Über zwanzig gemeinnützige Satzungszwecke

Der BÜRGERDIENST e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, im Landkreis Vulkaneifel und in der umliegenden Region mit Spenden zu unterstützen. Dabei richtet er sich an Einrichtungen und Organisationen, die selbst gemeinnützig sind und mindestens einen der Satzungszwecke des BÜRGERDIENST e.V. erfüllen. Als regionaler Förderverein umfasst die Satzung des BÜRGERDIENST e.V. mehr als zwanzig Satzungszwecke, die von der Förderung von Kunst und Kultur, Bildung, Förderung von Kindern und Jugendlichen, Förderung des Sports, der Musik, des Katastrophenschutzes, der Denkmal und Landschaftspflege, des Tierschutzes und der Heimat- und Brauchtumspflege und vieles mehr reichen.

Nähere Informationen zu den Satzungszwecken des BÜRGERDIENST e.V. und die Satzung des BÜRGERDIENST e.V. finden Sie auf der Homepage des Bürgerdienst e.V. unter www.buergerdienst.org.

Keine finanzielle Unterstützung von Privatpersonen

Dem BÜRGERDIENST e.V. ist es von seiner Vereinssatzung nicht gestattet, Privatpersonen individuell zu unterstützen. Etwaige Anfragen, Privatpersonen unmittelbar finanziell zu unterstützen, werden vom BÜRGERDIENST e.V. grundsätzlich negativ entschieden.

Das BÜRGERDIENST-Stipendium bildet von diesem Grundsatz ebenso eine Ausnahme, wie die 2017 umgesetzte Spende des BÜRGERDIENST e.V. an ältere, hilfsbedürftige Menschen im Landkreis Vulkaneifel. Letztere konnten nur mit der Zwischenschaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, der Kreisverwaltung des Landkreises Vulkaneifel, die die Auswahl der hilfsbedürftigen Zahlungsempfänger und die Anweisung der Spendenbeträge umgesetzt hat, durch den BÜRGERDIENST e.V. realisiert werden.

Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Projekte anderer gemeinnütziger Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen

Aufgrund von Projektbeschreibungen, Kostenvoranschlägen und der Darstellung von Eigenengagement und Finanzierungslücken, die im Förderantrag des BÜRGERDIENST e.V. (Homepage: www.buergerdienst.org) abgefragt werden, entscheidet der Vorstand über jede Förderanfrage individuell und bemisst seine Spendenzusage anhand des jeweiligen Förderantrages. Wichtig ist, dass der jeweiligen Spendenempfänger selbst eine steuerbegünstigende Zuwendungsbescheinigung ausstellen darf. Nur solchen Spendenempfängern wird eine Zusage erteilt.

Mit dieser Vorgehensweise förderte der BÜRGERDIENST e.V. bereits seit Jahren zahlreiche Vereine und Einrichtungen in der Region und konnte so schon manchem Projekt zur Realisierung verhelfen. Diese Unterstützungsleistungen in der Vielfalt seiner Satzungzwecke möchte der BÜRGERDIENST e.V. auch weiterhin gewinnbringend für „Mensch und Region“ umsetzen.

 

Über den BÜRGERDIENST e.V.: Miteinander für Mensch und Region

Der BÜRGERDIENST e.V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Mürlenbach und finanziert sich durch Spenden von Privatpersonen und Unternehmen im Landkreis Vulkaneifel. Er wurde Ende 2009 gegründet.

Der BÜRGERDIENST e.V. versteht sich als finanzieller Förderer von gemeinnützigen Projekten, die durch Vereine, Organisationen oder Einrichtungen nicht vollständig mit Eigenmitteln oder in Eigenleistung umgesetzt werden können.

In seiner Satzung hat sich der BÜRGERDIENST e.V. die Förderung zahlreicher gemeinnütziger Zwecke zum Ziel gesetzt, um dem Vereinsmotto „Miteinander für Mensch und Region“ in möglichst vielfältiger Hinsicht gerecht zu werden.

Dank der über Jahre hinweg großzügigen Unterstützung der Spender ist es dem BÜRGERDIENST e.V. inzwischen seit 9 Jahren möglich, ein eigenes Stipendium an Schüler hiesiger Schulen zu vergeben, großzügige Förderbeträge oder kostspielige Anschaffungen für Feuerwehren, Musik- und Sportvereinen, Kindergärten, Schulen oder gemeinnützigen Einrichtungen, wie Tafeln, Caritas und Rotes Kreuz, Café Asyl, Haus der Jugend etc., zu zahlen.

Dem Vorstand des BÜRGERDIENST e.V. gehören folgende Personen an: Doris G. Lepper (Vorsitzende); Andrea Rätz-Schröder (stellv. Vorsitzende); Erwin Borsch (Kassenwart), Werner Peters (Pressesprecher) und Tyrone Winbush.

Weitere Informationen und eine Übersicht über die bisher realisierten Projekte in der Region finden Sie auf der Homepage des BÜRGERDIENST e.V. unter www.buergerdienst.org.

Pressekontakt: BÜRGERDIENST e.V., Telefon: 06592 / 17 30 36 – 14 88 · E-Mail: info@buergerdienst.org

 

 

Was ist die LEPPER Stiftung?

– Die LEPPER Stiftung ist eine gemeinnützige, überregionale selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist als selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts eine Rechtsform, die die vom Stifter festgelegten gemeinnützigen Zwecke auf Dauer durch Erträge, die mit vom Stifter eingebrachten Vermögen zu erwirtschaften sind, verwirklicht.

Was ist die LEPPER Stiftung?

Die LEPPER Stiftung ist eine selbständige und gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf, die im Januar 2018 von der Stifterin Doris G. Lepper mit der Einbringung ihrer Gesellschaftsanteile an den Firmen TPS TechniTube Röhrenwerke GmbH (Daun), Eifelion GmbH (Daun) und TechniSat Digital GmbH Daun gegründet wurde. In den nächsten Jahren wird auch der alleinige Gesellschafter der Techniropa Holding GmbH, Peter Lepper, seine Gesellschaftsanteile an die LEPPER Stiftung stiften.

Die LEPPER Stiftung wird vom Vorstand, dem Doris G. Lepper (Vorstandsvorsitzende) und Gabriele M. Losse (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende) angehören, vertreten. Als Geschäftsführerin der LEPPER Stiftung leitet Andrea Rätz-Schröder die operative Stiftungsarbeit. Das Kuratorium der LEPPER Stiftung (Aufsichts- und Beratungsgremium) ist mit Peter Lepper (Vorsitzender des Kuratoriums), Dr. med. Heinz-Josef Weis (Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums) und Marc A. Prüm (Mitglied des Kuratoriums) besetzt.

Drei gemeinnützige Satzungszwecke: Bildung; Wissenschaft und Forschung; sowie öffentliches Gesundheitswesen und -pflege

Die LEPPER Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung für die Satzungszwecke Bildung, Wissenschaft und Forschung und öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege anerkannt.

Keine Förderung von Privatpersonen – Nutzen muss der Allgemeinheit zu Gute kommen

Laut ihrer Satzung ist die LEPPER Stiftung nicht berechtigt, Privatpersonen finanzielle Förderungen zu gewähren. Vielmehr müssen die Fördermittel der LEPPER Stiftung so eingesetzt werden, dass sie der Allgemeinheit zu Gute kommen. Daher ist es der LEPPER Stiftung verwehrt, Förderanfragen stattzugeben, die auf die Therapie- oder Heilbehandlungskosten von Privatpersonen gerichtet sind. Die
LEPPER Stiftung ist gehalten, unter dem Satzungszweck öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege Projekte zu realisieren, die einer breiten Öffentlichkeit von Nutzen sind.

Gleiches gilt bei der Realisierung von Projekten unter dem Satzungszweck Bildung als auch unter dem Satzungszweck Wissenschaft und Forschung.

Wie fördert die LEPPER Stiftung? – Eigene Projektinitiativen mit ausgewählten Partnern

Die LEPPER Stiftung verwirklicht ihre Satzungszwecke vorrangig durch eigene Projekte, die sie mit ausgewählten Projektpartnern gestaltet und umsetzt.

Nachdem die LEPPER Stiftung ihr erstes Projekt in der Vulkaneifel etabliert hat (Spende an das Maria-Hilf-Krankenhaus in Daun; die Eifelzeitung berichtete in der KW 15 und KW 19) arbeitet die LEPPER Stiftung bereits mit der Hochschule Düsseldorf an zwei weiteren neuen Projekten im Bereich von Wissenschaft und Forschung. Ebenso ist bereits ein eigenes Bildungsprojekt mit den Gymnasien des Landkreises Vulkaneifel im Abstimmung.

 

Über die LEPPER Stiftung: Gemeinsam Zukunft stiften

Die LEPPER Stiftung ist eine selbständige und gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf, die im Januar 2018 von der Stifterin Doris G. Lepper mit der Einbringung ihrer Gesellschaftsanteile an den Firmen TPS TechniTube Röhrenwerke GmbH (Daun), Eifelion GmbH (Daun) und TechniSat Digital GmbH Daun gegründet wurde. In den nächsten Jahren wird auch der alleinige Gesellschafter der Techniropa Holding GmbH, Peter Lepper, seine Gesellschaftsanteile an die LEPPER Stiftung stiften.

Getreu dem Motto „GEMEINSAM ZUKUNFT STIFTEN“ möchte das Ehepaar Lepper mit der LEPPER Stiftung für künftige Generationen optimale Rahmenbedingungen schaffen, damit diese die große Verantwortung für die positive Gestaltung der Zukunft besser übernehmen können.

Die LEPPER Stiftung erfüllt folgende gemeinnützige Satzungszwecke: Förderung der Bildung, der Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und -pflege.

Die LEPPER Stiftung wird vom Vorstand, dem Doris G. Lepper (Vorstandsvorsitzende) und Gabriele M. Losse (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende) angehören, vertreten. Als Geschäftsführerin der LEPPER Stiftung leitet Andrea Rätz-Schröder die operative Stiftungsarbeit. Das Kuratorium der LEPPER Stiftung (Aufsichts- und Beratungsgremium) ist mit Peter Lepper (Vorsitzender des Kuratoriums), Dr. med. Heinz-Josef Weis (Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums) und Marc A. Prüm (Mitglied des
Kuratoriums) besetzt.

Weitere Informationen und eine Übersicht über die bisher realisierten
Projekte in der Region finden Sie auf der Homepage der LEPPER Stiftung unter www.lepper-stiftung.de.

Pressekontakt: LEPPER Stiftung Telefon: 0211 /136502 – 2070 · E-Mail: info@lepper-stiftung.de

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