Calluna-Hotel in Gerolstein: Gebot über 1 Mio. Euro liegt vor, Zuschlag bis 24.11.2016 ausgesetzt

calluna_hotel_titel_40_15Daun. Für den Rechtspfleger am Amtsgericht Daun entwickelt sich die Zwangsversteigerung des Calluna-Hotels in Gerolstein zur unendlichen Geschichte.

Bei jedem Termin ist es für den Rechtspfleger die Aufgabe, sämtliche zur Versteigerung anstehenden Eigentumsanteile samt Belastungen etc. einzeln vorzulesen. Das ist beim Calluna-Hotel nicht wenig. Hinzu kommen die notwenigen Belehrungen, die Bekanntgabe sämtlicher Nutzungsrechte Dritter etc.

Beim ersten Termin war das abgegebene Angebot (800.000,- Euro) zu niedrig. Beim zweiten Termin gab es überhaupt kein Angebot. Beim dritten Termin heute am Donnerstag, 10.11.2016 kam tatsächlich ein Angebot aus dem anwesenden Publikum, genau wie von der Eifel-Zeitung in der aktuellen Ausgabe „KW45“ berichtet. Die anwesende Person, ein Mann mittleren Alters hat eine Million Euro für die zu versteigernden Anteile am Calluna-Hotel geboten.

Bei der bietenden Person handelte es sich lediglich um einen Bevollmächtigten, der aus Konz stammt. Der eigentliche Bieter soll in Mannheim wohnen. Der anwesende Bevollmächtigte konnte dummerweise die Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswertes (= 214.412,- Euro) nicht vorlegen, was die Sache für den Rechtspfleger nicht einfacher machte. Der Mann hatte keine Unterlagen dabei, die einen Zuschlag des Rechtspflegers für das abgegebenen Gebot rechtfertigen würden. Seitens des Rechtspflegers konnte nur eine befristete Aussetzung des Zuschlags angeboten werden; was normalerweise in solchen Verfahren sehr ungewöhnlich ist.

Nach einer kurzen Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hat der Vertreter der Gläubigerbank der Aussetzung des Zuschlags bis zum 24.11.2016 zugestimmt. Bis zu diesem Termin muss nun der Bieter die Sicherheitsleistung in voller dem Gericht überwiesen haben. Gleichzeit kann kein anderer Bieter mehr ein Angebot abgeben.

Sollte die Sicherheitsleistung nicht fristgerecht beim Amtsgericht eingehen, werden die Uhren wieder auf „NULL“ gedreht und ein nächster Versteigerungstermin anberaumt. Oder es gibt jemand ein Angebot direkt an die Gläubigerbank ab, das höher ist, als das Angebot beim Gericht. Dann könnte die Gläubigerbank die Aussetzung beim Gericht vorzeitig annullieren und das Geschäft mit dem Höherbietenden abschließen.

EAZ-Meinung: Wer 1 Million Euro für eine Immobilie ausgibt, der sollte zumindest die gesetzlichen Vorschriften beim Bieterverfahren einer Zwangsversteigerung kennen. Außergewöhnlich ist sicherlich auch die Tatsache, dass die Identität des tatsächlichen Bieters nur über ein Schriftstück vorliegt, das in keinem Zusammenhang zu der Immobile steht, sondern lediglich eine Unterschrift auf dem Papier bestätigt. Was genau dahinter steckt, lässt sich nur vermuten. Alles deutet darauf hin, dass wir heute nicht zum letzten Mal über das Hotel Calluna berichtet haben.

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