Für die Ortsbürgermeister von Walsdorf und die Stadt Hillesheim waren die Fristen zu knapp

Walsdorf/Hillesheim. Dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Hillesheim vom 14.07.2016 in dem eine Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der VG Obere Kyll und VG Hillesheim verabschiedet wurde, ist die Ortsgemeinde Walsdorf (Horst Kolitsch), wie auch die Stadt Hillesheim (Matthias Stein) wegen zu knapper Fristsetzung  nicht beigetreten.

Es stellt sich für die beiden Bürgermeister die Frage, was passiert, wenn der Landtag das Gesetz in dieser Form nicht  verabschiedet. Dann ist der avisierte Termin 01.01.2017 nicht mehr haltbar, insbesondere auch wegen der vorgegebenen Fristen für Neuwahlen der politischen Gremien usw.

Demnach würde  es Sinn machen, eine Fusion, in welcher Form auch immer, zu verschieben. Dies würde zusätzlich zu einer Personalkostenreduzierung hinsichtlich der hauptamtlichen Bürgermeister/Beigeordnete führen. Die Bürgermeister der drei betroffenen Verbandsgemeinden könnten dann in Ruhe ihrem Dienst bis 31.12.17 nachgehen.

Außerdem macht es keinen Sinn in der heutigen digitalen Welt das bestehende Rathaus in Gerolstein für Millionen Euro zu erweitern. Die Kosten müssten sowieso alle Gemeinden der neuen VG tragen. Die Verwaltungen großer Städte sind auch nicht in einem Gebäude untergebracht, sondern vernetzt – so Kolitsch und Stein. Da stellt sich für die Beiden auch die Frage: Können Verbandsgemeinderäte beschließen, dass die Ortsgemeinde Walsdorf und die Stadt Hillesheim und Teile der Oberen Kyll einer Verbandsgemeinde Gerolstein zugeordnet werden, also sozusagen eine „Gebietsreform” beschließen? Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung  alle Fakten genau prüft.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen