Informationen der VG Gerolstein zu der bevorstehenden Fusion mit den Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll – Teil 3 –

Matthias Pauly

Aufgaben und Einrichtungen der neuen Verbandsgemeinde
Als eine der künftig größeren Verbandsgemeinden im Land will die neue Verbandsgemeinde Gerolstein ihre Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger nach einem zeitgemäßen Standard und zu möglichst „günstigen Kosten“ erfüllen. Es wird eine wichtige Aufgabe sein, neue technische Möglichkeiten zur Kommunikation zwischen Bürger/Innen und Verwaltung sowie unter den künftigen Verwaltungsstellen zu nutzen und auszubauen. Im Folgenden werden verschiedene Aufgabenfelder der neuen Verbandsgemeinde betrachtet und mögliche Veränderungen dargestellt:

Verwaltung:
Der vielfältige Aufgabenkatalog der VG-Verwaltungen – also der untersten Stufe der Verwaltungs-hierarchie – wird sich durch die Fusion wenig ändern. Die Zusammenführung von drei Verwaltungen wird allerdings zu einer höheren Spezialisierung der Verwaltungsmitarbeiter/Innen führen und die „Qualität“ und die Effizienz der Verwaltungsarbeit verbessern. Auf Grund landesgesetzlicher Regelung und unabhängig von der anstehenden Fusion werden die drei beteiligten Verbandsgemeinden ab dem 01.01.2018 ihre Zuständigkeit als „Untere Bauaufsichtsbehörde“ und damit als Genehmigungsbehörde für Wohngebäude etc. verlieren. Diese Aufgabe geht an die Kreisverwaltung Vulkaneifel über. Es war übereinstimmender Wunsch der Verhandlungsgremien, dass die „Untere Baugenehmigungsbehörde“ im Interesse einer orts- und bürgernahen Bearbeitung bei der neuen Verbandsgemeinde bleibt; allerdings wurde deutlich, dass das Land einer solchen Ausnahmeregelung nicht zustimmen wird.
Trägerschaft für Grund- und Realschulen plus:
Die neue Verbandsgemeinde wird insgesamt neun Grundschulen in ihre Trägerschaft übernehmen. Die drei „Realschulen plus“ in Gerolstein, Hillesheim und Jünkerath gehen ebenfalls (zunächst) in die Trägerschaft der neuen Verbandsgemeinde über, obwohl das Schulgesetz eine Übertragung der Schulträgerschaft an den Landkreis ermöglicht. Die Verhandlungsgremien waren sich einig, dass die Frage der künftigen „Schullandschaft“ und der Verantwortlichkeit für die Realschulen plus unabhängig von der jetzigen Fusionsdebatte mit dem Landkreis zu klären sein wird.

Trägerschaft für Kindertagesstätten:
Die Trägerschaft für Kitas ist in den drei Verbandsgemeinden sehr unterschiedlich. Die bisherigen Trägerschaften und Finanzierungsmodelle bleiben unverändert, mit der Maßgabe, dass die Verbandsgemeinde – wie bisher – kostenmäßig nicht belastet wird.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung obliegen in den drei Verbandsgemeinden je-weils einem „kommunalen Eigenbetrieb“. Die drei Eigenbetriebe sind in den kommenden Jahren in kaufmännischer, technischer und personeller Hinsicht zusammenzuführen. Die Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind derzeit in den drei Verbandsgemeinden recht unterschiedlich. Die günstigsten Preise sowohl beim Trinkwasser als auch bei der Abwasserversorgung haben die VG Werke Gerolstein.
Für eine Angleichung der Entgelte auf ein einheitliches Niveau ist eine gesetzliche Übergangsfrist von 10 Jahren vorgesehen. Die Fusionsvereinbarung sieht vor, den Zeitraum, in dem unterschiedliche Wasser- und Abwassergebühren erhoben werden, möglichst auf acht Jahre zu begrenzen. Bis dahin sollen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden, um alle Bürgerinnen und Bürgern mit Trinkwasser von hoher Qualität zu einem günstigen Preis versorgen zu können. Das gleiche Ziel gilt hinsichtlich der Abwasserbeseitigung und der Abwassergebühren.

Tourismusförderung:
Der Tourismus spielt eine wichtige Rolle in allen drei Verbandsgemeinden (z.B. Eifelsteig, Kylltalradweg, „Krimihauptstadt“ Hillesheim, Ferienpark Stadtkyll, Dolomitenlandschaft Gerolstein). Die derzeitigen Tourismusorganisationen haben unterschiedliche Rechtsformen (GmbH, Tourismusvereine, Regiebetrieb der VG), Finanzierungsmodelle und Aufgabenschwerpunkte. Diese unterschiedlichen Organisationen gilt es unter maßgeblicher Beteiligung der neuen Verbands-gemeinde zusammenzuführen. Rechtsform, Name und Sitz der künftigen Tourismusorganisation sind offen. Vereinbart ist allerdings, dass die Tourist-Informationen in Gerolstein (Bahnhof), Hillesheim und Stadtkyll als „Anlaufstellen“ für unsere Gäste bestehen bleiben.

Wirtschaftsförderung:
Die Wirtschaftsförderung wird als eine wichtige Zukunftsaufgabe gesehen, die auf der Ebene der neuen Verbandsgemeinde dauerhaft finanziell und personell gut ausgestattet werden soll. Neben der Ansiedlung neuer Betriebe wird eine enge und fördernde Zusammenarbeit mit den vorhandenen Betrieben angestrebt.
Ein wichtiges Standbein der regionalen Wirtschaft ist der Industrie- und Gewerbepark (IGP) mit dem HIGis-Zentrum in Wiesbaum. Die Verbandsgemeinde Hillesheim ist Mitglied im „Zweckverband IGP“ und Gesellschafter der HIGiS-GmbH. Die neue Verbandsgemeinde wird als Rechtsnachfolgerin in diese Mitgliedschaft eintreten bzw. die Geschäftsanteile übernehmen einschl. der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen und Garantien.

Zentrale Sportanlagen:
Die Sportanlagen in Gerolstein, Hillesheim und Jünkerath gehen als „zentraler Sportanlagen“ in die Trägerschaft der neuen Verbandsgemeinde über. Während sich in Gerolstein und Hillesheim die bei-den Sitzgemeinden heute bereits zur Hälfte an Investitionen und laufenden Kosten beteiligen, muss für die Sportanlage in Jünkerath innerhalb der heutigen VG Obere Kyll noch ein vergleichbares Finanzierungsmodell gefunden werden.

In einer Woche gibt es weitere Informationen zur bestehenden Fusion (Teil 4).

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